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Punkt 1/6: - Vorlage Nr. 502 -
Beratung und Beschlußfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Horresser Berg" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat nimmt die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und faßt folgende Beschlüsse:
Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Koblenz
Der geforderten Nutzungseinschränkung wird aus Immissionsschutzgründen zugestimmt. Kevag, Koblenz
Die Anregungen der Kevag vom 7.11.1977 auf Ausweisung der Trafostationen sowie Aufnahme der Hinweise in die Begründung werden berücksichtigt.
Landwirtschaftskammer Koblenz
Die Bedenken und Anregungen vom 4.11.1977 werden zurückgewiesen.
Begründung:
Mit Blick auf Zukunftsplanungen, die auch bereits mit dem Straßenbauamt abgestimmt sind, kann auf die Ausweisung einer Stichstraße im Bereich des Flurstückes 4926/2 nicht verzichtet werden.
Kulturamt Westerburg
Die Bedenken und Anregungen vom 7.11.1977 werden zurückgewiesen.
Begründung:
Um sinnvolle Verkehrsführungen zu schaffen, auch mit Blick auf Zukunftsplanungen, muß bei den derzeitigen Planungsabsichten verblieben werden.
Kreisverwaltung Montabaur
Die vorgebrachten Anregungen, Pos. 1 - 4 und 6 - 10 werden berücksichtigt.
Die Anregungen hinsichtlich der Erarbeitung eines anderen Erschließungskonzepts im Bereich des Flurstückes 4926/2 werden zurückgewiesen, da diese Planung sowohl mit der Kreisverwaltung als auch mit dem Straßenbauamt Diez abgesprochen ist.
Katasteramt Montabaur
Die Korrekturen hinsichtlich der Flurstücksbezeichnungen werden vorgenommen.
Die Alternativvorschläge hinsichtlich der veränderten Straßenführungen werden nicht befürwortet.
Handwerkskammer Koblenz
Die Bedenken vom 7.11.1977 werden zurückgewiesen.
Begründung:
Es ist nicht beabsichtigt, die unter § 8 Abs. 3 Ziff. 2 aufgeführten Anlagen zuzulassen.
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