Akte 
Sitzung 22. Juni 1978
Entstehung
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Zur Sportplatzfrage erklärt er, die CDU-Fraktion sei der Auffassung, die Verle­gung des Sportplatzes an der Koblenzer Straße in das Schul- und Sportzentrum sei durchaus ln Erwägung zu ziehen. Dies wolle die CDU-Fraktion jedoch von folgenden Bedingungen abhängig machen:

1. Dem TuS muß das Hausrecht für diesen Sportplatz zustehen.

2. Durch eine Planänderung muß gewährleistet werden, daß der Sportplatz auf dem Gelände gebaut werden kann, das schon jetzt der Stadt gehört. Mit Rück­sicht auf die hohen Kosten, die der Stadt für den Grunderwerb Im Schul- und Sportzentrum bereits entstanden sind, sei es nicht vertretbar, nochmals 400 000, bis 500 000, DM für den Ankauf von Gelände für den Bau eines Sportplatzes Im Schul- und Sportzentrum auszugeben.

SPD-Sprecher Stühn erklärt sich mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes grund­sätzlich einverstanden. Er äußert jedoch Bedenken, ob es dem TuS Montabaur zuge­mutet werden kann, erneut längere Zelt darauf zu warten, daß Ihm ein vernünftig ausgebauter Sportplatz zur Verfügung steht.

Bürgermeister Mangels erklärt daraufhin, mit dem TuS würde der Sachverhalt bespro­chen.

Zum weiteren Vorgehen wird durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates folgendes vereinbart:

Sofern bis zum 13. 7. 1978 (Urlaub des Bürgermeisters) die Anderungsplanungen der Krelsverwaltung vorllegen, findet ein Gespräch statt, an dem neben Bürger­meister Mangels die Fraktionsvorsitzenden und die von Ihnen hinzugezogenen Mit­glieder Ihrer Fraktion sowie Ratsmitglied Kochern tellnehmen. In diesem Gespräch wird entschieden, ob der geänderten Planung Im Vorgriff auf die förmliche Ent­scheidung des Stadtrates zugestimmt werden kann, so daß die Planungen bei der Krels­verwaltung welterbetrleben werden können. Wird ln diesem Gespräch jedoch festge­stellt, daß der Planung nicht ohne vorherige Stadtratsentscheidung zugestimmt wer­den kann, Ist evtl, eine Sondersitzung des Stadtrates einzuberufen.

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Punkt 1/5: - Vorlage Nr. 501 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Hirtengarten" Im Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

1. Der Weg Nr. 223/2, Flur 9, als südliche Begrenzung des Bebauungsplanes "Hirtengarten", wird ln den Geltungsbereich einbezogen.

2. Auf den Flurstücken Nr. 1/1 und 1/2, Flur 8, wird eine Versorgungsfläche für die Errichtung einer Trafo-Station ausgewiesen.

Ratsmitglied Walter Görg (CDU) hat wegen Vorllegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

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