Akte 
Sitzung 22. Mai 1978
Entstehung
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Punkt 11/2: - Anlage Nr. 1 -

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Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Kath. Pfarramtes auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Restaurierung des ehemaligen Hauses Steinebach

Die Verwaltung informiert den Stadtrat über den als Anlage Nr. 1 beigefügten Antrag des Kath. Pfarramtes Montabaur. Dieser Antrag war bereits Gegenstand der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 1978. Der Haupt- undFinanz- ausschuß hat die Entscheidung dem Stadtrat überlassen.

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) schlägt vor^

a) daß die Stadt den zugesagten Zuschuß von 25 000,-- DM auf 50 000,-- DM erhöht, wenn die Kath. Kirchengemeinde sich verpflichtet, die Außenanlage vor der Kirche zu gestalten. Bei dieser Regelung sollte der Zuschuß des Landeskonservators

^ nicht in Anrechnung gebracht werden (entgegen der bisherigen Regelung).

b) daß der Zuschuß in Höhe von 25 000, DM gewährt wird, wenn die Kath. Kirchen-

(j)) gemeinde zu dieser Regelung nicht bereit ist. Allerdings sollte dann Entgegen­

kommen gezeigt werden, das darin besteht, den Zuschuß des Landeskonservators nicht anzurechnen.

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Auch SPD-Sprecher Stühn erklärt sich in diesem Sinne.

Bürgermeister Mangels weist darauf hin, daß die Initiative der Stadt, den Platz vor der Kirche auszubauen, auch Folgekosten für die Stadt hat. Die zum Gebück hin gelegenen Flächen seien Eigentum der Stadt und müßten von der Stadt auf eigene Kosten gestaltet werden. Dies sei eine Folgewirkung der Initiative zur Gestaltung des gesamten Kirchenvorplatzes. Außerdem betont er, daß sich die Stadt wohl bereit­finden müsse, künftig die Pflege dieser Anlagen zu übernehmen.

Bevor über diese Frage entschieden wird, teilt Bürgermeister Mangels den Ratsmit­gliedern mit, daß Pfarrer Niederberger in einem Gespräch den bereits früher einmal diskutierten Plan, das Haus Steinebach als Sakristei auszubauen und mit einem Verbindungsgang an die Kirche anzubinden, erneut ins Gespräch gebracht hat.

Die Mehrheit der Ratsmitglieder lehnt diese Lösung aus städtebaulichen Gesichts­punkten entschieden ab. Dadurch würde der Charakter des Kirchenvorplatzes erheblich gestört.

Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist bereit, den Zuschuß für die Restaurierung des Hauses Steinebach auf 50 000,-- DM zu erhöhen und dabei auf die Anrechnung des vom Landeskonservator gewährten Zuschusses zu verzichten. Diese Entscheidung ergeht unter der Bedingung, daß sich die Kirchengemeinde bzw. das Bistum bereit erklärt, die Grünanlagen zwischen der Kirche, dem ehemaligen Finanzamt und dem Haus Steinebach innerhalb einer über­schaubaren Zeit aufzuplanen und zu gestalten. Die Planung muß in Zusammenarbeit mit der Stadt erfolgen, da sich die im Anschluß daran befindlichen Flächen im Eigentum der Stadt befinden und ebenfalls gestaltet werden sollen. Die Stadt erklärt sich bereit, nach Fertigstellung der Anlagen die Pflege der gesamten Anlage zu über­nehmen.

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