- 6 -
*
*
$
$
Hinweis:
Der Spielplatz soll an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes angeordnet werden. Zwischen dem vorgesehenen Spielplatz und der im Plan ausgewiesenen Wohnbebauung liegt eine Parzelle, die bisher in die Planung nicht einbezogen ist. Der Stadtrat wünscht eine Einbeziehung dieser Parzelle und eine entsprechende Vergrößerung der angrenzenden Grundstücke.
Ratsmitglied Wolf (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/5: - Vorlage Nr. 480 - Anlage Nr. 1 -
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Baugebiet "Horresser Berg"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für das Baugebiet "Horresser Berg" wie sie dem Rat in seiner Sitzung am 25.4.1978 Vorgelegen hat und dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 beigefügt ist.
Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/6: - Vorlage Nr. 481 -
Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Burgstraße Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Burgstraße wird auf der Grundlage des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes (mit Kostenberechnung) ausgebaut. Die Ausbauart wird wie folgt festgelegt:
Die gesamte Straßenbreite wird ohne Anlegung von Bürgersteigen in 10 cm starkem Verbundsteinpflaster, welches mit Gefälle zur Straßenmitte angelegt wird, ausgeführt.
Die Abrechnung der Ausbaubeiträge erfolgt nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22.1.1976.
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand wird auf 20 v. H. festgesetzt.
Der in gleicher Sache am 19. 10. 1972 gefaßte Beschluß wird aufgehoben.
Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
'J.
—
<1 vom
^;_tj
1979
. VII
%
.——
g vom
i'%
1979
. VII
i/om
178
711
g vom 1978 . VII
nt-vom 1978 y . .VII %
] vom 1978 VII
vom
178
VII
3 vom 1978 . VII
'HM
§
Punkt 1/7: - Vorlage Nr. 482 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Herrenhahnweg II" im Stadtteil Horressen (Verlegung der Trafo-Station)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
- 7 -

