Die Realisierung der Absicht, die Bushaltestelle am Rathaus zusätzlich anzufahren, würde zu einer unvertretbaren Beeinträchtigung des innerstädtischen Verkehrs führen. Bereits die jetzige Frequentierung dieser Haltestelle mit Bahn-, Post- und Privatbussen führt dazu, daß zu Spitzenzeiten (Berufsverkehr, Schülerverkehr) die Innenstadt nur im Schrittempo befahren werden kann.
Die Haltebuchten am Rathaus sind nur für die Aufnahme jeweils eines Busses konzipiert, werden aber bereits heute von mehreren Bussen gleichzeitig angefahren, so daß es zu Verkehrsgefährdungen kommt.
Daraus würde die Notwendigkeit resultieren, in der Stadt Montabaur einen zentralen Busbahnhof zu errichten.
3. Auch in anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur wären Hai testeil mit Unterstellmöglichkeiten zu schaffen. Die notwendigen Investitionskosten könnten nicht von den Kommunen aufgebracht werden.
4. Der durch die Netzkonzeptionsänderung angestrebte betriebswirtschaftliche Nutzen zu Gunsten der Bundesbahn darf nicht auf Kosten Dritter erreicht werden
Die geplanten Maßnahmen bringen sowohl unmittelbar für den Bürger - insbesondere im Berufs- und Schülerverkehr - als auch für die Kommunen und das Land erhebliche finanzielle Mehrbelastungen (s. Anlagen Nr. 4 zum Personenverkehrs- Datenbogen). Allein im Streckenabschnitt Steinefrenz-Siershahn entstehen für ca. 900 verkaufte Schülermonatskarten - ohne Berufschüler - dem Schüler und dem Kostenträger Land spürbare Mehrkosten. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen ist künftig in erhöhtem Maße mit einer weiteren Zentralisierung des Schulwesens und damit mit einem Anstieg der Fahrschüler zu rechnen.
5. Für den Streckenabschnitt Staffel-Siershahn besteht von seiten der Deutschen Bundesbahn aus überörtlichen Gesichtspunkten (militärische Zwecke) eine Erhaltungsverpflichtung. Der Verbandsgemeinderat ist der Ansicht, daß bei Vorhalten einer nur geringen Personalstärke die Personenbeförderung auf dieser Strecke beibehalten werden kann.
(Mangels)
Bürgermeister

