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Gern. § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 341) in der Fassung vom 18. 8. 1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landes Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 23) sowie der Landesverordnungen vom 8.4.1964 (GVB1. S. 67) und vom 11.10.1966 (GVB1. S. 278) zur Änderung der Ersten Landesverordnung wird für das Baugebiet "Bornrainsfeld", Gemarkung Ettersdorf, die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Flur
f Gemarkung Ettersdorf Flurstück L.B.-Nr.
Grundstücksbezeichnung Band Blatt
82/1 tlw.
52
2
62
82/3
57
5
202
82/4
52
2
62
83/2
57
5
202
83/3
1
1
7
84/1 tlw.
62
5
220
84/2 tlw.
19
5
242
128/1
1
1
7
128/2
1
1
7
5/2
119
3
131
5/3
119
3
131
6 tlw.
79
3
123
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 478 -
Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung des überschaubaren Zeitraumes für die Realisierung der Sanierung "Altstadt I"
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Zeitraum für die Durchführung der Sanierung für das Erweiterungsgebiet "Altstadt I" wird auf 8 Jahre festgelegt.
Die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Punkt 1/4: - Vorlage Nr. 479 -
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Baumberg" im Stadtteil Eschelbach
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Für den Bereich, der im Bebauungsplanentwurf Nr. 1 zeichnerisch dargestellt ist, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Baumberg".
Dem Planentwurf wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die erforderlichen Verfahren gern, den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes durchzuführen.
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