Akte 
Sitzung 23. Februar 1978
Entstehung
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3. Die vorhandenen Werbeanlagen der Firmen Böckling und Becker sind durch Anord­nung der Kreisverwaltung zu beseitigen.

4. Die möglicherweise im Widerspruchsverfahren Becker entstandenen Kosten werden wegen der heutigen Änderung der ursprünglichen Entscheidung des Bauausschusses von der Stadt übernommen.

Das Ratsmitglied Andreas König hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der

Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.

Punkt 11/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Ratsmitglied Stühn (SPD) teilt mit, daß ihm Herr Weissenfells, Montabaur, Alleestr., einen gegenüber der bisherigen Konzeption geänderten Lageplan bezüglich der geplanten Ausfahrt von seinem Betriebsgrundstück auf die Alleestr. vorgelegt hat. Außerdem habe er die Absicht, in diesem Teilbereich des Bebauungsplanes "Eichwiese" im Wege des Tausches Miteigentum an der städtischen Parzelle 3998 zu erwerben.

Der Stadtrat ist der Auffassung, an der ursprünglichen Konzeption festzuhalten.

Der nunmehr vorgelegte geänderte Plan hat den Nachteil, daß durch die Verlegung der Ausfahrt diese eine zu starke Steigung zur Alleestraße hin bekommt. Die An­gelegenheit wird nochmals in der nächsten Bauausschußsitzung behandelt. Der Vor­sitzende teilt mit, daß Herr Weissenfells ihn für den 24.2.1978 um eine persön­liche Unterredung gebeten hat, in der seine Absichten besprochen werden sollen.

b) Ratsmitglied Stühn (SPD) trägt vor, Frau Schmidt (Kino Schmidt) habe ihm schrift­lich mitgeteilt, daß von ihr bzw. ihrem Sohn an die Verwaltung gerichtete Briefe nicht beantwortet worden seien.

Der Vorsitzende erwidert, daß beim Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan "Altstadt I" die Familie Schmidt seinerzeit Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben hatte. Diese Bedenken und Anregungen wurden von der Stadt zurückgewiesen bis auf die Frage der Gewährleistung des Fensterrechtes. Zur Beachtung dieses Rechts sei jedoch von seiten der Genehmigungsbehörde eine entsprechende Auflage in den Bebauungsplan aufgenommen worden.

Bürgermeister Mangels führt weiter aus, daß es denkbar sei, daß die Ablehnung dieser Einwendungen der Familie Schmidt seinerzeit nicht mitgeteilt worden ist.

Er sagt eine Überprüfung durch das Bauamt zu.

Mit den Herren Schmidt und Hager hat im Rahmen des Anhörverfahrens bezüglich der Ausführung des Bauvorhabens Tiefgarage eine Unterredung stattgefunden, in der mit ihnen Bauablauf und mögliche Beeinträchtigungen erörtert wurden. Ferner wurde auch darauf hingewiesen, daß die dauerhafte Beeinträchtigung im Falle des Herrn Schmidt sich insbesondere auf die Ein- und Ausfahrt seiner Garage bezieht, wenn die Stadt bei der bisherigen Planungskonzeption bleibt.

Ein von Herrn Schmidt erbetenes weiteres Gespräch sei bis zum heutigen Tag nicht geführt worden, teilt der Vorsitzende mit, da er die Realisierung zweier Planungs­abschnitte abwarten wollte. Es handelt sich hierum einen um die Schaffung der Voraussetzung für die Änderung der Garageneinfahrt und zum anderen um die Vorlage des Bauentwurfes "Verwaltungsgebäude", über beide Punkte sind im Laufe des Tages Gespräche geführt worden, so daß die von Herrn Schmidt erbetene Unterredung statt­finden kann, sobald die Grundstücksverhandlungen zum Abschluß gebracht sind.

Auf der Grundlage der heute geführten Besprechungen sollen die zeichnerischen Darstellungen für die Änderung der Garageneinfahrt und den Neubau des Verwaltungs­gebäudes schnellstens angefertigt werden. Liegen diese Unterlagen vor, kann eine

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