- 10 -
a
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1972 werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1972 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen,
wird gegenüber dem bisherigen
Gesamtbetrag von 500.000, -- DM
um 300.000, — DM erhöht und
damit auf 800.000,— DM festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind,
wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung von 1.417.500,— DM
um 1.446.000,— DM erhöht und
damit auf 2.863.500,— DM festgesetzt.
Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:
1. Straßenbau 12.000,--DM
2. Stadtentwässerung 287.000,— DM
3. Grunderwerb 1.147.000,--DM.
Der Verwendungszweck der bisher vorgesehenen Darlehensaufnahmen wird wie folgt geändert:
Das für den Wohnungsbau veranschlagte Darlehen von 176.000, — DM wird für den Straßenbau verwandt.
!
Punkt 1/2, Vorlage Nr. 71
Gewährung eines Zuschusses für die Stiftung "Haus Maria Elisabeth"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines Zuschusses an die Stiftung "Haus Maria Elisabeth" zur Teilfinanzierung des Schuldendienstes in Höhe von 3.000, — DM.
tl
- 11 -

