Akte 
Sitzung 24. November 1972
Entstehung
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i,

Öffentliche Sitzung

Punkt i/l , Vorlage Nr. 69, 70

Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung 1972 der Stadt Montabaur

Vorlage Nr. 69:

Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1972, der, gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1972

a) im ordentlichen Teil

in Einnahmen und Ausgaben mit einem "Mehr" von 108.496, DM

b) im außerordentlichen Teil

in Einnahmen und Ausgaben mit einem "Mehr" von 1.051.000, DM abschließt.

Vorlage Nr. 70:

Beim Erlaß dieser Satzung ruht gern. § 37 (3) GO das Stimmrecht des Bürgermeisters. Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - der Gemeindeordnung (GO - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1972:

§ 1

t2.

VI

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht um

DM

gegenüber bisher

DM

auf nunmehr festgesetzt

DM

a) im ordentlichen Haushalt

die Einnahmen

108.496,--

6.367.621,

6.476.117,

die Ausgaben

108.496,

6.367.621,

6.476.117,

b) im außerordentlichen Haushalt

die Einnahmen 1

.051.000,

2.368.500,--

3.419.500,

die Ausgaben 1

.051.000,--

2.368.500,--

3.419.500,