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Öffentliche Sitzung
Punkt i/l , Vorlage Nr. 69, 70
Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung 1972 der Stadt Montabaur
Vorlage Nr. 69:
Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1972, der, gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1972
a) im ordentlichen Teil
in Einnahmen und Ausgaben mit einem "Mehr" von 108.496, — DM
b) im außerordentlichen Teil
in Einnahmen und Ausgaben mit einem "Mehr" von 1.051.000,— DM abschließt.
Vorlage Nr. 70:
Beim Erlaß dieser Satzung ruht gern. § 37 (3) GO das Stimmrecht des Bürgermeisters. Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - der Gemeindeordnung (GO - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1972:
§ 1
t2.
VI
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um
DM
gegenüber bisher
DM
auf nunmehr festgesetzt
DM
a) im ordentlichen Haushalt
die Einnahmen
108.496,--
6.367.621,—
6.476.117,—
die Ausgaben
108.496,—
6.367.621,—
6.476.117,—
b) im außerordentlichen Haushalt
die Einnahmen 1
.051.000,—
2.368.500,--
3.419.500,—
die Ausgaben 1
.051.000,--
2.368.500,--
3.419.500,—

