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zum Schloßweg in Ausbauzustand und Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrs- bedürfnissen.
Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der Burgstraße beschlossen.
Die aus dem Ausbau entstehenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 und der Satzung vom 26. 3. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 (l. Änderung) auf die Anlieger umgelegt und als Ausbaubeiträge erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 10 v. H. festgesetzt.
Die Ausbauart wird wie folgt festgelegt:
a) Durchgehender Bürgersteig auf der rechten Straßenseite von der Bahnhofstraße bis zum Schloßweg in einer Breite von 1,00 m, unter Inanspruchnahme von zusätzlichen Grundstücksstreifen (bisher noch nicht für den öffentlichen Verkehr in Anspruch genommen) der Grundstücke Fries, Parbel, Stendebach, Busch, Leipold und Josef Weimer Erben. Die Oberflächenbefestigung des Bürgersteiges ist in Verbundsteinen vorzunehmen.
b) Durchgehende Fahrbahn von der Bahnhofstraße bis zum Schloßweg in einer Breite von 2,75 m mit Bitumenrauhbelag für Steilstrecken.
Der in gleicher Angelegenheit am 4. 7. 1972 (Vorlage Nr. 30) gefaßte Beschluß wird hiermit aufgehoben.
Der auf die Stadt entfallende Anteil der Ausbaukosten wird als überplanmäßige Ausgabe genehmigt.
Punkt 1/10, ohne Vorlage Verschiedenes a) Bürgermeister/Glasner
Bericht über die Wasserversorgungssituation in Montabaur. Werkleiter Glasner gibt einen Situationsbericht über die zur Zeit herrschende Wasserknappheit.
Zur Beruhigung bleibt festzuhalten, daß es keineswegs so ist, daß von heute auf morgen die Wasserversorgung zusammenbricht. Es wurde lediglich mit Blick auf den fallenden Grundwasserspiegel ein Appell an die Bevölkerung gerichtet, den Verbrauch auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Leider ist dieser durch Pressenotiz und Lautsprechereinsatz publizierte Aufruf von einem Großteil der Bevölkerung nicht befolgt worden.
g vom 1972 . VI
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