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Der Rat der Stadt Montabaur ordnet gemäß § 46 (l) des BBauG vom 23. 6. 1960 die Durchführung der Teilumlegung für die Grundstücke Flur 4, Flurstücke 207,
208 und 209 im Bereich des Baugebietes "Auf der alten Kapelle" an und beauftragt den nach § 1 (2) der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 67) bestellten Umlegungsausschuß mit der Durchführung der Umlegung.
Punkt l/9, Vorlage Nr. 67
Beratung und Beschlußfassung über die Ausbauart der Burgstraße
Der Vorsitzende weist nochmals auf die in der Vergangenheit geführten Verhandlungen hin. In der letzten Anliegerbesprechung sei von einem Großteil dieser Bürger der Vorschlag gemacht worden, den Bürgersteig von der Bahnhofstraße aus gesehen bis zur Hälfte der Burgstraße auf der rechten Seite und die restliche Hälfte auf der linken Seite anzulegen.
Die Gesamtausbaukosten werden ca. 99.800,-- DM betragen. Hinzu kommen noch die Grundstückserwerbskosten in Höhe von rd. 17.000, -- DM.
Aus den Erklärungen der Ratsfraktionen geht hervor, daß zu diesem Punkt keine einhellige Ansicht herrscht. Es wird daher von Seiten der CDU-Fraktion (Ratsmitglied Straub) beantragt, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen, um sich innerhalb der Fraktion noch einmal beraten zu können.
Zuvor wird Abs. 5, Buchstabe a der Vorlage dahingehend abgeändert, daß die Breite des Bürgersteiges 1,00 m und nicht 1,20m betragen soll.
Auch nach der erneuten Besprechung innerhalb der Fraktionen kommt keine einheitliche Meinung zustande.
Sowohl die CDU- als auch die SPD-Fraktion stimmen daher im Grundsatz der Vorlage zu. Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, anstelle des geplanten Bürgersteiges eine Schrammbordanlage auf der rechten Seite der Burgstraße zu errichten, da dies ihrer Meinung nach eine ausreichende Sicherheitszone für den Fußgänger darstellt.
Es wird nunmehr zunächst über den weitergehenden Antrag entschieden, das ist also die abgeänderte Vorlage Nr. 67.
Das Ergebnis der Abstimmung hierüber: 16 Ja-Stimmen, keine Enthaltungen,
6 Nein-Stimmen, so daß diese Vorlage angenommen ist. An Beratung und Beschlußfassung hat gemäß § 40 Abs. 1 das Ratsmitglied König nicht teilgenommen.
Der Stadtrat faßt daher bei 16 Ja-Stimmen, keinen Enthaltungen und 6 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Die Burgstraße entspricht in ihrer gesamten Länge von der Bahnhofstraße bis
g vom 1972 's . vi '
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