Akte 
Sitzung 19. Oktober 1972
Entstehung
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Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen wird der 1. Oktober 1972 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Ver­kehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. Oktober 1972.

Punkt 1/6, Vorlage Nr. 64

Beratung und Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Farenau " Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Farenau - Weiherchen" wird für den Bereich der Eckgrund­stücke gern. § 13 BBauG so geändert, daß die eingetragenen Abstände der Bau­körper von der Straße verringert werden. Der neue Abstand ergibt sich aus dem freizuhaltenden Sichtdreieck von je 25 m Schenkellänge. Der Mindestabstand zur Straße beträgt 7 m.

Gemäß § 37 (3) GO ruht das Stimmrecht des Bürgermeisters.

Punkt l/7, Vorlage Nr. 65

Beratung und Beschlußfassung zur Einleitung einer Teilumlegung im Baugebiet "Bornwiese II" in Eigendorf

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Montabaur ordnet gemäß § 46 (l) des BBauG vom 23. 6. 1960 die Durchführung der Teilumlegung für die Grundstücke im Baugebiet "Bornwiese II" Stadtteil Eigendorf an, welche durch Eilentscheidung gemäß § 47 GO vom 10. 8. 1968 und 30. 9. 1968 mit Zustimmung der damaligen Gemeindevertretung von Eigendorf vom 11. 10. 1968 aus dem Baulandumlegungsverfahren'Bornwiese I und II" herausgenommen wurden.

Punkt l/8, Vorlage Nr. 66

Beratung und Beschlußfassung zur Einleitung einer Teilumlegung im Baugebiet "Auf der alten Kapelle" in Eschelbach

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: