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Die Kaufpreise zu I - III sind nach Umschreibung des Eigentumswechsels im Grundbuch fällig.
Die Verkäufer zu I verpflichten sich, das Hausgrundstück Flur 17, Flurstück Nr. 102/3234 bei Bezugsfertigkeit des Neubaues auf dem Grundstück Flur 51, Parzelle 224 spätestens jedoch bis zum 31. 12. 1974 zu räumen.
V. Die Mittel für den Erwerb der Grundstücke zu Nr. I sind überwiegend durch Aufnahme von Fremddarlehen bereitzustellen und sind im Nachtragshaushaltsplan 1972 zu veranschlagen. Diese Ausgabe wird vorab genehmigt. Der diesbezügliche Stadtratsbeschluß vom 4. 7. 1972 wird aufgehoben.
VI. Gegenüber den Kaufinteressenten Günther Windeck u. a. ist eine verbindliche Erklärung des Inhalts abzugeben, daß die Stadt ihnen im Bebauungsgebiet "Altstadt" nach Abschluß der Umlegung ein Geschäftsgrundstück zu dem durch die Umlegungsbehörde festzusetzenden Quadratmeterpreis veräußert.
e) im Zwangsversteigerungsverfahren (Erben Nor mann) - Vorlage Nr. 56
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, im Zwangsversteigerungsverfahren Grundstücke
bis zu den in der Liste als Höchstbeträge aufgeführten Summen mitzusteigern.
VI
Punkt 11/5, ohne Vorlage
Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung weiterer Bebauungspläne
Der Vorsitzende trägt vor, daß er beabsichtigt zur Aufplanung vorzusehen:
a) den Bereich von der Koblenzer Straße gegenüber der Kaserne in Richtung Dewess - links von der Einfahrt zur Koblenzer Straße bis zum Beginn des Holzgeländers am Biebrichsbach,
b) die Fläche rechts und links des Grenzweges,
c) das Gelände rechts des Weges vom Hallenbad zur Trafo-Station Horressen.
Diese Vorschläge finden jedoch keine Zustimmung im Stadtrat, da vorerst ein gemeinsamer Flächennutzungsplan fehlt.
Dieser Tagesordnungspunkt wird daher bis zur nächsten Sitzung vertagt.
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