Akte 
Sitzung 14. September 1972
Entstehung
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d) Konrad-Adenauer-Platz pp. (Hammerstein) - Vorlage Nr. 55

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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

I. Die Stadt erwirbt von den Geschwistern Kurt Hammerstein und Anneliese Schaaf geb. Hammerstein:

a) die unbebauten Grundstücke in der Flur 31

Flurst. Nr. 4997 - 5.733 qm

Flurst. Nr. 4998/1 = 2.691 qm

Flurst. Nr. 4998/2 - 2.691 qm

Flurst. Nr. 5000 = 3.510 qm

Flurst. Nr. 5001 - 4.914 qm

insgesamt = 19.529 qm (inderBächel)

b) das unbebaute Grundstück in der Flur 46, Flurstück Nr. 48 = 2.298 qm (Himmelfeld)

c) das bebaute Grundstück in der Flur 17, Flurstück Nr. 102/3234 = 841 qm (Altstadt). Der Kaufpreis beträgt:

zu a) Für die Grundstücke in der Flur 31 je 19,50 DM/qm , mithin für 19.539 qm insgesamt = 381.010,50 DM

zu b) Für das Grundstück in der Flur 46 je 20, DM/qm, mithin für 2.298 qm insgesamt = 45.960, -- DM

zu c) Für das bebaute Grundstück in der Flur 17 = 100, DM/qm, mithin für 841 qm insgesamt - 84.100,-- DM

II. Für den Erwerb der aufstehenden Gebäude auf dem

Grundstück zu I c wird eine Pauschalentschädigung von 38.000, DM

gewährt, insgesamt also 122.100, DM

vom

g vom 1972 . VI

III. Die Stadt Montabaur verkauft an Herrn Kurt Hammerstein das Baugrundstück

in der Flur 51, Flurstück Nr. 224 = 793 qm zum Preise von 25, DM/qm, das sind zusammen 19.825, DM zuzüglich der bereits vorgelegten Hausanschluß­kosten, sowie der bisher aufgewandten Erschließungskosten von 3.316,86 DM.

Hinzu kommen später noch die anteiligen Kosten für den Ausbau der Bürgersteige und Parkstreifen sowie der Kanalanschlußbeitrag. Die bei Grundstücksverkäufen üblichen Auflagen hinsichtlich des Bebauungsgebotes bzw. Veräußerungsverbotes sind zum Bestandteil des Kaufvertrages zu machen.

IV. Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, an Frau Anneliese Schaaf, geb. Hammerstein einen Bauplatz im Baugebiet "Große Alberthöhe III" mit einer Mindestgröße von 550 qm zu veräußern. Der Kaufpreis soll dem von der Umlegungsbehörde festzu­legenden Quadratmeterpreis zuzüglich anteilmäßiger Erschließungskosten ent­sprechen. Der Bauplatz wird ohne Auflagen verkauft. Über diese Zusage kann

ein Kaufvorvertrag abgeschlossen werden.