b) in der Koblenzer Straße (Bischöfl. Stuhl, Dr. Felderhoff, Dr. Salzmann) - Vorl. Nr. 53 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Die Stadt Montabaur erwirbt vom Bischöflichen Stuhl zu Limburg das Grundstück Flur 1 Flurstück 14/2 - 41 qm zum Preise von 18, — DM/qm, mithin für 41 qm = 738,— DM.
II. Die Stadt Montabaur veräußert folgende Flächen:
1. das Grundstück Flur 1, Flurst. 161/0.4015 = 2 qm, an die Eheleute Dr. Hans Heuster
2. das Grundstück Flur 1, Flurst. 2687/1 - 50 qm, an die Eheleute Dr. Kurt Salzmann
3. das Grundstück Flur 1, Flurst. 2687/2 - 114 qm, an die Eheleute Dr. Bernhard Felderhoff.
Der Kaufpreis beträgt einheitlich 25, -- DM/qm, mithin für das Grundstück
Nr. 1 = 50,-- DM
Nr. 2 = 1.250,— DM
Nr. 3 = 2.850, — DM.
c) am Schloßberg (Genossenschaftskasse) - Vorlage Nr. 54 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Die Stadt Montabaur überträgt das Eigentum an der Zufahrtsstraße zum Schloß,
Flur 21, Flurstück Nr. 5782, beginnend an der Verbindungslinie zwischen dem Flurstück 3580 (Parkplatz Kataster amt) und der nördlichen Grenze des Flurstückes 3577 (Neubau der Genossenschaftskasse am Schloßweg) unentgeltlich mit folgenden Auflagen:
a) Die Straße ist in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und auf Dauer zu unterhalten.
b) Zugunsten der Stadt Montabaur ist eine Grunddienstbarkeit für diese Teilparzelle einzuräumen, durch die die Versorgungsleitungen im Straßenkörper abgesichert werden.
c) Der Erwerber hat sich durch Vertrag zu verpflichten, daß diese Straße bis zum ersten Tor eingangsbogen des Schlosses von jedermann benutzt werden kann.
II. Die Stadt veräußert an die Genossenschaftskasse ein unmittelbar an die Schloßzufahrt angrenzendes, noch zu vermessendes Teilstück der Parzellen 3580 und 78/3580 in einer Größe von ca. 220 qm zu dem noch zu ermittelnden amtlichen Schätzpreis.
Die Genossenschaftskasse verpflichtet sich, diesen Geländestreifen und den neu anzulegenden Privatparkplatz allseits einzugrünen.

