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Der Inhalt der Vorlage Nr. 51 (Bauausnahmegenehmigung Wörsdörfer, Eschelbach) wird nicht zur Abstimmung gestellt. Es besteht keine Klarheit über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen und darüber, wie sich die Einordnung des geplanten Baukörpers nun tatsächlich zu den bestehenden Grenzen verhält.
Vor einer Stellungnahme des Stadtrates ist also eine vorherige genaue Grenzvermessung vorzunehmen. Erst wenn der genaue katasteramtliche Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Baukörpers vorliegt, kann es zu einer Stellungnahme des Stadtrates kommen.
Bauvoranfrage Amtsgericht
Die vorstehende Bauvoranfrage hat den Umbau des ehemaligen Gerichtsgefängnisses in Büroräume zum Gegenstand. Diese Voranfrage findet die Zustimmung des Stadt- rates.
Bauvoranfrage Bundeswehr
Der Vorsitzende teilt mit, daß eine Behandlung dieser Bauvoranfrage in der heutigen Stadtratsitzung nicht erfolgen kann, da kein Vertreter der Bundeswehr anwesend ist, um über eventuelle Rückfragen Auskunft geben zu können.
Bauvoranfrage Kulturamt
Auch hier hat der Stadtrat keine Bedenken, dieser Bauvoranfrage zuzustimmen. Es wird jedoch angeregt, statt eines Dachaufzuges mit seinem charakteristischen Aufzugs haus einen Hydraulik-Aufzug zu verwenden.
; vom !972 VI
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^ vom i972 . VI
Punkt Il/4 , Vorlagen Nr. 52-56
Beratung und Beschlußfassung über den An- und Verkauf von Grundstücken a) im Schul- und Sportzentrum (Metternich) - Vorlage Nr. 52 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Das im Eigentum der Erbengemeinschaft Metternich stehende Grundstück Flur 31, !
Flurstück 4251 = 3812 qm wird zum Preise von 18,50 DM/qm, d. s. insgesamt '1
70.522, — DM käuflich erworben.
In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister beauftragt, mit allen Grundstückseigentümern, die beim Erwerb von Grundstücken für die geplante Turnhalle im Schulzentrum Schwierigkeiten machen, Verhandlungen zu führen, daß keine Grundstücksentschädigung mit 25,— DM gezahlt wird, sondern Naturaltausch mit Einlageflächen im Bereich des Himmelfeldes vorgenommen wird.
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