Akte 
Sitzung 14. September 1972
Entstehung
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Auseinanderset zungsvertrag

Zwischen der Stadt Montabaur und der Verbandsgemeinde Montabaur wird folgender Auseinandersetzungsvertrag geschlossen:

§ 1

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Eingliederung in die Verbandsgemeinde .

Aufgrund des § 6 des 12, Landesgesetzes über die Verwaltungsver­einfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 1. März 1972 (GVB1. S. 109) ist die Stadt Montabaur in die Verbandsgemeinde Montabaur einge­gliedert worden.

§ 2

Übernahme des Personals

Durch den Aufgabenübergang gern. §§ 5 und 6 der Verbandsgemeinde­ordnung übernimmt die Verbandsgemeinde von der Stadt auf der Grundlage der §§ 128 ff. BRRG. mit Wirkung vom 1. 10. 1972 die in der Anlage 1 aufgeführten Bediensteten.

§ 3

Bewegliches Vermögen und Verwaltungs­

gebäude

1. In das Eigentum der Verbandsgemeinde Montabaur geht

a) das in der Anlage 2 aufgeführte Verwaltungsinventar gegen Erstattung des Zeitwertes und

b) das übrige nicht mehr benötigte Inventar kostenlos über nach dem Grundsatz: "Material folgt dem Personal".

2. Der Verbandsgemeinde werden die in der Anlage 3 aufge­führten Verwaltungsgebäude und -räume zur Nutzung für Verwaltungszwecke zur Verfügung gestellt.

Hierfür ist ein Entgelt aufgrund eines besonderen Miet­vertrages (Anlage 4) zu leisten,

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