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§ 4
Schlußbestimmungen
1. Die Anlagen 1- 4 sind Bestandteil dieses Vertrages.
2. Dieser Vertrag wird mit Erteilung der aufsichtsbehördlichen Bestätigung wirksam.
5^3 Montabaur, den
$43 Montabaur, den
Für die Verbandsgemeinde Montabaur Für die Stadt Montabaur
Verbandsbürgermeist er
I. Beigeordneter

