Akte 
Sitzung 04. Juli 1972
Entstehung
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Vertrag

übe' den Anschluß der Bundesautobahnnebenbetriebe, der Auto­bahnmeisterei und der Verkehrsüberwachungsunterkunft Montabaur an der Bundesautobahn A 15 in der Gemarkung Heiligcnroth an das Wasserversorgungsnetz des Wasserwerkes der Stadt Montabaur.

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung letztlich vertreten durch das Autobahnamt Koblenz, Montabaur - Straßenverwaltung

und der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen m.b.H., Bonn, - GfN -

einerseits

und der Stadt Montabaur (Wasserwerk), Montabaur - Stadt Montabaur wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Der zwischen der GfN und der Stadt Montabaur geschlossene Ver­trag vom lo.l./l4.1.1958, betreffend die Trinkwasserversorgung der Bundesautobahnnebenbetriebe Montabaur wird aufgehoben.

_ _ § 2 __

Die Trink- und Brauchwasserversorgung der Bundesautobahnneben­betriebe Montabaur, und zwar des Rasthauses, der Tankstelle und der Güterumschlagstellc sowie der Bundesautobahnmeisterei Montabaur und der Verkehrsüberwachungsunterkunft Montabaur erfolgt aus der Wasserversorgungsanlage des Wasserver.bandes Ruppach-Goldhausen mit der Maßgabe, daß die bestehende Versorgung der vorgenannten Abnehmer aus der Wasscrversorgungsanlage der Stadt Montabaur wei­terhin erhalten bleibt.

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