Vertrag
übe' den Anschluß der Bundesautobahnnebenbetriebe, der Autobahnmeisterei und der Verkehrsüberwachungsunterkunft Montabaur an der Bundesautobahn A 15 in der Gemarkung Heiligcnroth an das Wasserversorgungsnetz des Wasserwerkes der Stadt Montabaur.
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung letztlich vertreten durch das Autobahnamt Koblenz, Montabaur - Straßenverwaltung
und der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen m.b.H., Bonn, - GfN -
einerseits
und der Stadt Montabaur (Wasserwerk), Montabaur - Stadt Montabaur wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
Der zwischen der GfN und der Stadt Montabaur geschlossene Vertrag vom lo.l./l4.1.1958, betreffend die Trinkwasserversorgung der Bundesautobahnnebenbetriebe Montabaur wird aufgehoben.
_ _ § 2 __
Die Trink- und Brauchwasserversorgung der Bundesautobahnnebenbetriebe Montabaur, und zwar des Rasthauses, der Tankstelle und der Güterumschlagstellc sowie der Bundesautobahnmeisterei Montabaur und der Verkehrsüberwachungsunterkunft Montabaur erfolgt aus der Wasserversorgungsanlage des Wasserver.bandes Ruppach-Goldhausen mit der Maßgabe, daß die bestehende Versorgung der vorgenannten Abnehmer aus der Wasscrversorgungsanlage der Stadt Montabaur weiterhin erhalten bleibt.
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