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1. Die Errichtung einer Sportanlage in Montabaur für die Durchführung von überörtlichen und örtlichen Veranstaltungen stimmt mit den Festlegungen des Sportstättenleitplanes überein und wird vom Stadtrat bejaht.
2. Der Stadtrat ist trotz der angespannten Finanzlage bereit, die für den Sportplatzbau erforderlichen Grundstücke unverzüglich zu erwerben und diese kostenlos für diesen Nutzungszweck zur Verfügung zu stellen. Eine rechtliche Handhabe für die Beschaffung der Grundstücke fehlt jedoch noch im gegenwärtigen Zeitpunkt, da ein rechtskräftiger Bebauungsplan nicht vorliegt und eine Umlegung noch nicht eingeleitet wurde.
3. Die im Sportstättenleitplan ermittelten Baukosten der Sportanlage im Schulzentrum Montabaur (Stadion Typ B zuzüglich der Nebenanlagen) belaufen sich auf 1.340.000,-- DM. Ein solcher Kostenbetrag übersteigt gegenwärtig die Finanz- und Investitionskraft der Stadt Montabaur und deckt sich auch nicht mit den eigenen Kostenvorstellungen gern. Stadtratsbeschluß vom 24. 4. 1969.
4. Im Interesse der Sache sollten dennoch kurzfristig folgende Regelungen angestrebt werden:
a) Es ist ein Zweckverband, bestehend aus dem Landkreis Unterwesterwald, der Verbandsgemeinde Montabaur und ggfs, der Stadt Montabaur zu bilden, der entsprechend der Interessensanteile der einzelnen Mitglieder an einer solchen Sportanlage diese zur angemessenen Mitfinanzierung heranzieht. Gleiches ist zweckmäßig später auf den gesamten Bereich des Schul- und Sportzentrums und seiner Einrichtungen auszudehnen.
b) Auf der gleichen Basis ist eine Regelung über die Trägerschaft und damit auch über die Unterhaltung dieser und anderer Anlagen im Schul- und Sportzentrum Montabaur anzustreben.
5. Ein Schul- und Sportzentrum in der für Montabaur konzipierten Form kann nur eine Gemeinschaftsaufgabe sein, bei der die verschiedenen Träger der schulischen und sportlichen Einrichtungen und Anlagen sich für die Verwirklichung einer solchen Planung gemeinsam verantwortlich fühlen müssen.
Die Stadt Montabaur wird sich als Mitglied eines anzustrebenden Zweckverbandes im Rahmen ihres Interessenanteiles an der Finanzierung und Unterhaltung der erforderlichen Schul- und Sportanlagen im Schulzentrum Montabaur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
Punkt 11/5, ohne Vorlage
Beratung über die Heranziehung der Grundstücke im Bereich des Kreuzungsbauwerks an der Elgendorfer Straße/Hermannstraße zu Erschließungsbeiträgen
Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da Herr Kaltenhäuser, der in dieser
Angelegenheit den Sachverhalt vortragen soll, erkrankt ist.
vom
1972
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g vom 1972 . VI
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