Akte 
Sitzung 04. Juli 1972
Entstehung
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Flurstück 4997

= 5.733 qm

Flurstück 4998/1

- 2.691 qm

Flurstück 4998/2

- 2.691 qm

Flurstück 5000

- 3.510 qm

Flurstück 5001

- 4.914 qm

insgesamt

19.539 qm

b) das unbebaute Grundstück in der Flur 46, Flurst. 48

c) das bebaute Grundstück in der Flur 17, Flurstück 102/3234 Der Kaufpreis beträgt:

= 2.298 qm = 841 qm

a) für die Grundstücke in der Flur 31 18,50 DM/qm, mithin für 19.539 qm =

361.471,50 DM

b) für das Grundstück in der Flur 46 = 18, DM/qm, mithin für 2.298 qm =

41.364 DM

c) für das bebaute Grundstück in der Flur 17 - 100, DM/qm, mithin für

841 qm = 84.100 DM. Für die aufstehenden Gebäude des Flurstückes 102/3234 in der Flur 17 wird eine Pauschalentschädigung in Höhe von 30.000, DM gezahlt.

II. Die Stadt Montabaur verkauft an Herrn Josef Hammerstein das Baugrundstück in der Flur 51, Flurstück 224 = 793 qm zum Preis von 25, DM/qm, das sind zusammen 19.825 DM zuzüglich Erschließungskosten und vorgelegten Kosten für den Kanal- und Wasseranschluß. Die bei Grundstücksverkäufen üblichen Auflagen hinsichtlich des Bebauungsgebotes bzw. des Veräußerungsverbotes sind zum Inhalt des Kaufver­trages zu machen.

III. Die Mittel für den Erwerb der Grundstücke zu Nr. I werden durch Aufnahme von

Fremddarlehen bereitgestellt und sind im Nachtragshaushaltsplan 1972 zu veranschlagen. Die überplanmäßigen Ausgaben werden vorab wegen der Eilbedürftigkeit der Ver­kehrsregelung genehmigt.

vom

1972

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g vom 1972 . VI

Punkt 11/4, Vorlage Nr. 41

Beratung und ggf. Beschluß über Baumaßnahmen und Grunderwerb im Schul- und Sportzentrum (Sportplatzbau)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat wurde von der Verwaltung darüber informiert, daß im Zusammenhang mit dem Aufstieg der Eisbachtaler Sportfreunde zur Regional-Liga von dritter Seite der Bau eines Sportplatzes in Montabaur kurzfristig in Erwägung gezogen worden ist. Hierzu werden folgende Aussagen gemacht:

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