- 20 -
Flurstück 4997
= 5.733 qm
Flurstück 4998/1
- 2.691 qm
Flurstück 4998/2
- 2.691 qm
Flurstück 5000
- 3.510 qm
Flurstück 5001
- 4.914 qm
insgesamt
19.539 qm
b) das unbebaute Grundstück in der Flur 46, Flurst. 48
c) das bebaute Grundstück in der Flur 17, Flurstück 102/3234 Der Kaufpreis beträgt:
= 2.298 qm = 841 qm
a) für die Grundstücke in der Flur 31 18,50 DM/qm, mithin für 19.539 qm =
361.471,50 DM
b) für das Grundstück in der Flur 46 = 18, — DM/qm, mithin für 2.298 qm =
41.364 DM
c) für das bebaute Grundstück in der Flur 17 - 100,— DM/qm, mithin für
841 qm = 84.100 DM. Für die aufstehenden Gebäude des Flurstückes 102/3234 in der Flur 17 wird eine Pauschalentschädigung in Höhe von 30.000, — DM gezahlt.
II. Die Stadt Montabaur verkauft an Herrn Josef Hammerstein das Baugrundstück in der Flur 51, Flurstück 224 = 793 qm zum Preis von 25, — DM/qm, das sind zusammen 19.825 DM zuzüglich Erschließungskosten und vorgelegten Kosten für den Kanal- und Wasseranschluß. Die bei Grundstücksverkäufen üblichen Auflagen hinsichtlich des Bebauungsgebotes bzw. des Veräußerungsverbotes sind zum Inhalt des Kaufvertrages zu machen.
III. Die Mittel für den Erwerb der Grundstücke zu Nr. I werden durch Aufnahme von
Fremddarlehen bereitgestellt und sind im Nachtragshaushaltsplan 1972 zu veranschlagen. Die überplanmäßigen Ausgaben werden vorab wegen der Eilbedürftigkeit der Verkehrsregelung genehmigt.
vom
1972
VI
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g vom 1972 . VI
Punkt 11/4, Vorlage Nr. 41
Beratung und ggf. Beschluß über Baumaßnahmen und Grunderwerb im Schul- und Sportzentrum (Sportplatzbau)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat wurde von der Verwaltung darüber informiert, daß im Zusammenhang mit dem Aufstieg der Eisbachtaler Sportfreunde zur Regional-Liga von dritter Seite der Bau eines Sportplatzes in Montabaur kurzfristig in Erwägung gezogen worden ist. Hierzu werden folgende Aussagen gemacht:
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