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Durch die Eingliederung der sieben Stadtteile ist das vom städtischen Bauhof zu betreuende Gebiet erheblich vergrößert worden, so daß die Einstellung von zusätzlichen Arbeitern erforderlich ist.
Der Stadtrat gibt einstimmig die Zustimmung zur Einstellung der vorgenannten Bewerber, die wie folgt eingruppiert werden:
Hannappel, Franz Krebs, Josef Ritz, Kurt
Hannappel, Hermann Punkt 11/3, Vorlage Nr. 39
Lohngruppe V Lohngruppe III Lohngruppe III Lohngruppe V
BMT-G II BMT-G II BMT-G II BMT-G II.
Grundstücksangelegenheit Hammerstein - Beratung und Beschlußfassung über Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
Zunächst verliest der Vorsitzende ein Schreiben des Herrn Eberhard Keul, der die Rechte des Herrn Johann Hammerstein wahrnimmt. Herr Keul teilt in diesem Schreiben mit, daß bei zukünftigen Grundstücksverhandlungen die Stadtverwaltung Montabaur mit ihm verhandeln kann, da sich die Erbengemeinschaft Hammerstein nicht in der Lage sieht, direkte Verhandlungen wegen des Grundstücksverkaufes mit der Stadt zu führen. Der Vorsitzende berichtet zunächst von den Schwierigkeiten, die bei den Verkaufsverhandlungen mit der Familie Hammerstein aufgetreten sind, wobei in erster Linie die Tochter Hammerstein von der Stadt außer dem Kaufpreis von über 519.000, -- DM noch ein weiteres Baugrundstück forderte. Die Verwaltung hat der Tochter Hammerstein bei deren Vorsprache erklärt, daß in Übereinstimmung mit dem Hauptausschuß die Stadt nicht in der Lage sei, ein weiteres Grundstück abzugeben.
Die Stadt wolle jedoch bei dem Erwerb eines Grundstückes auf dem freien Markt behilflich sein.
Der Vorsitzende schlägt dem Stadtrat vor, es trotzdem bei dem Inhalt der Vorlage Nr. 39 zu belassen und notfalls der Familie Hammerstein noch ein weiteres Grundstück (Stadteigen) anzubieten.
Bei der weiteren Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt kommt es zur Abstimmung. Die Verwaltung wird ermächtigt, je nach Besonderheit der Situation zu weiteren Verhandlungsergebnissen über ein zweites Grundstück zu kommen.
Dieses zweite Grundstück muß jedoch unter den gleichen Konditionen erworben werden wie die übrigen. Es kann nur in dem Baugebiet "Alberthöhe III" und nicht in der Vorbehaltsfläche liegen.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Die Stadt Montabaur erwirbt von Herrn Johann Hammerstein a) die unbebauten Grundstücke in der Flur 31
vom
1972
VI
3972
.VI
p; vom 1972 . VI
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