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Bezeichnung verlaufend von bis
hergestellte Teileinrichtung
Friedhofsweg Peterstorstraße bis Straßenbeleuchtung
Straße Auf dem Kalk
Steinweg alter Teil bis Dillstr. Straßenbeleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen wird der 3. Juli 1972 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 3. Juli 1972.
Punkt 1/7, Vorlage Nr. 28
Beschlußfassung über die Beendigung der Ausbauarbeiten der Hohe Straße Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten an der Fahrbahn, den Bürgersteigen und der Straßenbeleuchtung der Hohe Straße, und zwar von der Bahnhofstraße bis zum bereits fertiggestellten neuen Teil der Hohe Straße fest.
Als Zeitpunkt der Beendigung der Ausbauarbeiten wird der 3. Juli 1972 festgesetzt.
Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vorgenannten Satzung sowie der Satzung vom 26. 3. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 (l. Änderung) zu erheben. Der Beschluß des Stadtrates vom 24. 4.1969 (Vorlage Nr. 575) enthält die Maßstäbe der Kostenverteilung.
Punkt 1/8, Vorlage Nr. 29
Aufhebung der Bebauungspläne "Saubitz" und "Wurstwiese" in der Gemarkung Horressen
Der Text der Vorlage wird geändert. Die geänderte Vorlage lautet:
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt als Satzung die Aufhebung folgender Bebauungspläne der ehemaligen Gemeinde Horressen:
1. "Wurstwiese", genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21. 5. 1969,
2. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wurstwiese", genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises mit Verfügung vom 19. 4. 1971,
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