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3. "Saubitz", genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Montabaur mit Verfügung vom 21. 4. 1971.
Das Ratsmitglied Vinzenz Schmidt hat gern. § 40 (l) GO wegen Sonderinteresse an Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen. Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO.
Punkt 1/9, Vorlage Nr. 30
Beschlußfassung über den Ausbau der Burgstraße Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Burgstraße entspricht in ihrer gesamten Länge von der Bahnhofstraße bis zum Schloßweg in Ausbauzustand und Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen .
Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der Burgstraße beschlossen. Die aus dem Ausbau entstehenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 und der Satzung vom 26. 3. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 (l.Änderung) erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 10 v. H. festgesetzt.
Gleichzeitig wird der auf die Stadt entfallende Anteil als überplanmäßige Ausgabe genehmigt.
vom
1972
VI
-ty—
3972 /VI
i
g vom 1972 . VI
Punkt 1/lQ, V orlage Nr. 31
Beschlußfassung über die Namensänderung der Westerwaldstraße Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die bisherige "Westerwaldstraße" in Montabaur wird umbenannt und erhält den Namen "Odenwaldstraße".
Punkt i/ll, Vorlage Nr. 32
Genehmigung der Namensänderung von Straßen in den verschiedenen Stadtteilen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Zu den in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Um- bzw. Neubenennungen von Straßen in den Stadtteilen Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal, Wirzenborn, Eigen- dorf, Eschelbach und Horressen gibt der Stadtrat seine Zustimmung.
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