Akte 
Sitzung 04. Juli 1972
Entstehung
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Beschlußvorschlag: Die Stadt Montabaur erwirbt die Mitgliedschaft (Doppelmitgliedschaft)

mit Wirkung vom 1. 8. 1972.

Der Beschlußvorschlag wird einstimmig angenommen.

Punkt 1/6, Vorlage Nr. 27

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen und deren Widmung für den öffentlichen Verkehr (Roßbergstraße, Am Quendelberg, Fröschpfortstraße, Lahnstraße u. a.)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).

Bezeichnung

verlaufend von bis hergestellte Teileinrichtung

vom

1972

VI

Roßbergstraße

Limburgerstraße bis Hammerweg

Fahrbahn, Parkstreifen, Straßen beleuchtung, Bürgersteige

Am Quendelberg

Koblenzer Straße bis Fröschpfortstraße

Fahrbahn, Straßenbeleuchtung

Fröschpfortstraße

Kolpingstraße bis Rheinstraße

Fahrbahn, Bürgersteige

Lahnstraße

Rheinstraße bis

Albertstraße

Bürgersteige, Parkstreifen

Moselstraße

Weserstraße (früher Grenzweg) bis Bauge­biet "Gr. Alberthöhe IV"

Straßenbeleuchtung

Am Wolfsturm

Flurstück 135

Straßenbeleuchtung

Am Biebrichsbach

Flurstück 148

Straß enbel euchtung

Am Gäulsbach

Flurstück 150

Straßenbeleuchtung

Gartenstraße

Paehlerstraße bis Friedhofsweg

Straßenbeleuchtung

Karl-W alter-Straße

Paehlerstraße bis Wendeplatz

Straß enbel euchtung

Karl -W alter -Straße

Gelbachstraße bis

Paehlerstraße

Straßenbeleuchtung

Paehlerstraße

Peter stör straße bis

Karl -W alter-Straße

St r enbel euchtung

te vom 1972 . VI

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