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Beschlußvorschlag: Die Stadt Montabaur erwirbt die Mitgliedschaft (Doppelmitgliedschaft)
mit Wirkung vom 1. 8. 1972.
Der Beschlußvorschlag wird einstimmig angenommen.
Punkt 1/6, Vorlage Nr. 27
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen und deren Widmung für den öffentlichen Verkehr (Roßbergstraße, Am Quendelberg, Fröschpfortstraße, Lahnstraße u. a.)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Bezeichnung
verlaufend von bis hergestellte Teileinrichtung
vom
1972
VI
Roßbergstraße
Limburgerstraße bis Hammerweg
Fahrbahn, Parkstreifen, Straßen beleuchtung, Bürgersteige
Am Quendelberg
Koblenzer Straße bis Fröschpfortstraße
Fahrbahn, Straßenbeleuchtung
Fröschpfortstraße
Kolpingstraße bis Rheinstraße
Fahrbahn, Bürgersteige
Lahnstraße
Rheinstraße bis
Albertstraße
Bürgersteige, Parkstreifen
Moselstraße
Weserstraße (früher Grenzweg) bis Baugebiet "Gr. Alberthöhe IV"
Straßenbeleuchtung
Am Wolfsturm
Flurstück 135
Straßenbeleuchtung
Am Biebrichsbach
Flurstück 148
Straß enbel euchtung
Am Gäulsbach
Flurstück 150
Straßenbeleuchtung
Gartenstraße
Paehlerstraße bis Friedhofsweg
Straßenbeleuchtung
Karl-W alter-Straße
Paehlerstraße bis Wendeplatz
Straß enbel euchtung
Karl -W alter -Straße
Gelbachstraße bis
Paehlerstraße
Straßenbeleuchtung
Paehlerstraße
Peter stör straße bis
Karl -W alter-Straße
St r aß enbel euchtung
te vom 1972 . VI
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