Öffentliche Sitzung
I .
Punkt i/l, ohne Vorlage
Einführung und Vereidigung des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten Der Vorsitzende vereidigt als 2. ehrenamtlichen Beigeordneten Herrn Franz Kraemer. Punkt 1/2, Vorlage N r. 26
Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 15. 5. 1972 beschlossene Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
Der bisherige § 5 wird gestrichen und erhält folgende Neufassung:
§ 5
Amtszeit und Besoldung des Bürgermeisters
1. Gemäß § 49 (l) Satz 3 GO wird die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Montabaur in Personalunion mit der Stelle des Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Montabaur hauptamtlich besetzt.
2. Die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt gemäß § 50 (3) GO in Verbindung mit § 13 (2) VGO 12 Jahre.
3. Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters richten sich nach den Vorschriften des Kommunalbesoldungsgesetzes vom 22. 7. 1965 (GVB1. S. 149) in der jeweils geltenden Fassung.
Gemäß § 37 (3) GO ruht das Stimmrecht des Bürgermeisters.
Punkt 1/3, Vorlage Nr. 26 a
Durchführung der Nahbereichsuntersuchung im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der vom Kreis Unterwesterwald und der Verbandsgemeindevertretung empfohlenen Nahbereichsuntersuchung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur zu und erklärt sich zu folgendem bereit:
1. Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
2. Übernahme der anteiligen Planungskosten.
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