Akte 
Sitzung 04. Juli 1972
Entstehung
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Öffentliche Sitzung

I .

Punkt i/l, ohne Vorlage

Einführung und Vereidigung des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten Der Vorsitzende vereidigt als 2. ehrenamtlichen Beigeordneten Herrn Franz Kraemer. Punkt 1/2, Vorlage N r. 26

Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 15. 5. 1972 beschlossene Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

Der bisherige § 5 wird gestrichen und erhält folgende Neufassung:

§ 5

Amtszeit und Besoldung des Bürgermeisters

1. Gemäß § 49 (l) Satz 3 GO wird die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Montabaur in Personalunion mit der Stelle des Verbandsbürgermeisters der Verbandsgemeinde Montabaur hauptamtlich besetzt.

2. Die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt gemäß § 50 (3) GO in Verbindung mit § 13 (2) VGO 12 Jahre.

3. Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters richten sich nach den Vorschriften des Kommunalbesoldungsgesetzes vom 22. 7. 1965 (GVB1. S. 149) in der jeweils geltenden Fassung.

Gemäß § 37 (3) GO ruht das Stimmrecht des Bürgermeisters.

Punkt 1/3, Vorlage Nr. 26 a

Durchführung der Nahbereichsuntersuchung im Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der vom Kreis Unterwesterwald und der Verbandsgemeindever­tretung empfohlenen Nahbereichsuntersuchung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur zu und erklärt sich zu folgendem bereit:

1. Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

2. Übernahme der anteiligen Planungskosten.

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