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Punkt l/4, Vorlage Nr. 26 b
Beschlußfassung über die Übernahme von Aufgaben durch die Verbandsgemeinde
Vor der Abstimmung zur Vorlage Nr. 26 b entwickelt sich eine Diskussion über die Aufrechterhaltung des Standesamtsbezirkes Nentershausen. Der Bürgermeister dieser Gemeinde hat beantragt, den Standesamtsbezirk Nentershausen bestehen zu lassen, um den Einwohnern dieses Bezirkes den Weg nach Montabaur zu ersparen.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt gern. § 3 Abs. 3 Satz 1 DVO zu § 3 VGO in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Satz 1 DVO zu § 5 Abs. 2 VGO der Übernahme folgender Aufgaben durch die Verbandsgemeinde zu den nachstehend genannten Terminen zu:
I. Zuml. Okt. 1972
1. Auftragsangelegenheiten gern. § 5 Abs. 1 VGO (mit Ausnahme der Standesamtsaufgaben)
2. Selbstverwaltungsaufgaben gern. § 5 Abs. 2 Ziff. 1-3 VGO
a) Beschlußfassung über die Flächennutzungspläne (Ziff. l)
b) Trägerschaft der Hauptschule sowie nach Maßgabe der Schulgesetze die sonstigen Schulangelegenheiten (Ziff. 2)
c) technische Durchführung des Baues der Gemeindestraßen, der Ortskanalisation und der Wirtschaftswege sowie deren Unterhaltungen (Ziff. 3 und 4 teilweise)
3. Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei dem Erlaß von Satzungen sowie bei der Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes gern. § 6 Abs. 2 Ziff. 1 VGO
4. Erlaß von Bußgeldbescheiden und die Durchführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gern. § 6 Abs. 2 Ziff. 4 VGO
II. Zum 1. Jan. 1973
vom 1972 VI
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3972 VVI
g voml 1972 . VI
1. Aufgaben des Standesamtes
2. Führung der Kassen- und Rechnungsgeschäfte gern. § 6 Abs. 2 Ziff. 2 VGO
3. Veranlagung und Erhebung der gemeindlichen Abgaben gern. § 6 Abs. 2 Ziff. 3 VGO. Punkt 1/5, ohne Vorlage
Mitgliedschaft (Doppelmitgliedschaft) beim Gemeindetag Rheinland-Pfalz abl. 8. 1972
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