-17 -
Punkt i/ll, Vorlage Nr. 19
Beratung und Beschlußfassung über vorgebrachte Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Altstadt I"
Bei einer Stimmenthaltung faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Zu den gegen den Bebauungsplan "Altstadt I" vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird wie folgt entschieden:
a) Eberhard Keul, Montabaur
Die vorliegende Plankonzeption verlangt die Einbeziehung des Grundstückes Keul in das Planverfahren. Die Einwendungen sind im wesentlichen vermögensrechtlicher Art und beziehen sich auf Entschädigungsfragen, welche nur im Rahmen eines Umlegungsverfahrens entschieden werden können.
b) Landesamt für Denkmalpflege, Mainz
Die Planung weist den gleichen Grundriß der vorhandenen Bausubstanz aus.
c) Willi Schmidt, Montabaur
Wenn auch nur ein Teil der Grundstücke im Bebauungsplan erfaßt sind, so schließt das nicht aus, daß diese und die nicht erfaßten Teile der Grundstücke Schmidt bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden können.
Die von den unter a), b) und c) genannten Grundstückseigentümern vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden zurückgewiesen, da die mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele höherwertiger sind, als die vorgebrachten Einzelinteressen.
c) Die von der Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs-AG vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden anerkannt. Die gewünschten beiden Trafostationen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
iW'-' . !i §
vom
)72
VI
^ VI
pr vom 1972 . VI
Punkt l/l2, Vorlage Nr. 20
Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Altstadt I" als Satzung Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Altstadt I" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gemäß § 37 Abs. 3 GO.
Punkt 1/14, ohne Vorlage
Bericht über die Straßenbaumaßnahmen Kreuzung Fürstenweg/Elgendorfer Straße (Kostenverteilungsmaßstab)
- 18 -

