Akte 
Sitzung 08. Juni 1972
Entstehung
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2. Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Auf der alten Kapelle" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

3. Das Änderungsverfahren soll im Sinne des § 13 BBauG (vereinfachte Änderung) abge­wickelt werden.

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gemäß § 37 Abs. 3 GO.

Punkt 1/8, Vorlage Nr. 16

Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV"

(1. Änderung) als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" für den Bereich der Grundstücke Flur 38

Flurstücke: 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3, 4524/1 (teilweise), 16/4524 (teilweise), 4512/1, 4511/1, 4502/1, teilweise die Flurstücke 6054/1 (Feldweg) und 4511/2,

Flur 51

Flurstück: 251 teilweise (Feldweg),

wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gemäß § 37 Abs. 3 GO.

Punkt 1/9, Vorlage Nr. 17

Beratung und Beschlußfassung über vorgebrachte Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Wassergraben VI"

Der Stadtrat faßt bei acht Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

Die von Herrn Josef Heidger, Montabaur zu dem Bebauungsplan "Wassergraben VI" vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zurückgewiesen, da dessen Vorstellungen nicht den Planungsabsichten der Stadt für das Baugebiet "Wassergraben VI" entsprechen.

Punkt i/lO, Vorlage Nr. 18

Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Wassergraben VI" als Satzung

Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Wassergraben VI" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gemäß § 37 Abs. 3 GO.

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