Akte 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates von Montabaur am 15. Mai 1972
Entstehung
Einzelbild herunterladen

3

*

träges entsprechend der Landesverordnung über die Aufwandsent­schädigung ler ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten usw. vom 4. 7- 1956 in der jeweils geltenden Fassung. Die Aufwands­entschädigung beträgt l/ßO des Monatsbetrages für jeden Tag vom ersten Tag der Vertretung ab.

. Der

IV. Ausschüsse des Stadtrates

§ 7

Art und Zusammensetzung der Ausschüsse

Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:

$ vom 7]

a) Haupt- und Finanzausschuß )972

, VI

b) Rechnungsprüfungsau^schuß ^ !

c) Schulausschuß ^ ^

d) Bauausschuß -"* 3 -

e) Werksausschuß j

-*y * v HA

f) Sozialausschuß 3972

VI

g) Wald- und Friedhofsausschuß * !

h) Hospitalausschuß

2. Weitere Ausschüsse können bei Bedarf vom Stadtrat gebildet werden.

3. Die Ausschüsse bestehen aus sieben Mitgliedern sowie aus sieben Stellvertretern und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Die Bei­geordneten nehmen an den Ausschußsitzungen mit beratender Stimme teil.

4. Die Mitglieder und Stellvertreter des Haupt- und Finanzaus­schusses sowie die des Rechnungsprüfungsausschusses sind aus der Mitte des Stadtrates zu wählen. Die Mitglieder und Stellver­treter der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Stadtrates und aus sonstigen sachkundigen Bürgern gewählt werden.

5. Sollten Ausschußmitglieder und ihre Stellvertreter an der Teil­nahme einer Sitzung verhindert sein, kann ihre Vertretung im Einzelfall durch ein von der jeweiligen Partei zu bestimmenoe^ Mitglied des Stadtrates erfolgen.

6. Der Stadtrat bestimmt durch Beschluß mit der Mehrheit der Mitglie­der des Stadtrates die Zuständigkeit der einzelnen Ausschüsse.

1. Die

' f

V. Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates [

und der Ausschüsse j

§ 8 }'

Aufwandsentschädigung an Mitglieder des

Stadtrates und die Beigeordneten

Mitglieder des Stadtrates erhalten für die Teilnahme an den

Sitzungen des Stadtrates und dessen Ausschüsse bis zum Ende des Monats, in dem das Mandat erlischt, eine Aufwandsentschädigung.

4