Akte 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates von Montabaur am 15. Mai 1972
Entstehung
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Es kann beantragen, die Sache einem Ausschuß zur Beratung zu überweisen oder zur nochmaligen Überprüfung an den Ausschuß zurückzuverweisen. Wird die Verweisung oder Zurückverweisung an einen Ausschuß angenommen, so muß die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses gesetzt werden.

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2. Wird der Änderungsantrag angenommen, so wird über den auf diese Weise geänderten Antrag beraten und beschlossen.

Auf Verlangen des Vorsitzenden bedürfen Änderungs- und Er­gänzungsanträge der Schriftform.

§ 17

Anfragen und Auskünfte

Jedes Ratsmitglied kann in allen Angelegenheiten der Stadt An­fragen an den Vorsitzenden richten. Derartige Anfragen sind spätestens 24 Stunden vor der nächsten Sitzung des Stadtrates einzureichen. Die Anfragen werden in dieser Sitzung beantwor­tet oder auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung gesetzt, Die Beantwortung erfolgt am Ende der öffentlichen oder der nichtöffentlichen Sitzung.

Nach Erledigung der Tagesordnung der Ratssitzungen kann jedes Ratsmitglied Auskünfte allgemeiner Art von dem Vorsitzen­den erbitten. Die Auskünfte können sofort erteilt oder in der nächsten Sitzung gegeben werden.

ß. Eine Besprechung darf sich an Anfragen nur anschließen, wenn dies der Stadtrat beschließt. Die Beschlußfassung findet ohne vorherige Aussprache statt.

; vom <972 VI

VII. Verfahrensgang

§ 18

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung die Ordnungsmäßigkeit der ergangenen Einladung und die Beschlußfähigkeit des Stadtrates fest. Ergeben sich im Verlaufe der Sitzung Zweifel darüber, ob der Stadtrat noch beschlußfähig ist, hat der Vorsitzende die Beschlußfähigkeit erneut festzustellen.

Sofern in dringenden Fällen die Einladungsfrist gemäß § 5 Abs nicht eingehalten worden ist, ist zunächst über die Bestäti­gung der Dringlichkeit Beschluß zu fassen. Alsdann werden die vorliegenden Dringlichkeitsanträge (§ l4 Abs. 2) behandelt. Schließlich wird über die sonstigen Änderungsanträge zur Ta­gesordnung (§ l4 Abs. ß) Beschluß gefaßt. Nach Erledigung sämtlicher Anträge, die sich auf die Tagesordnung beziehen, gibt der Vorsitzende etwa erforderliche Mitteilungen bekannt.

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