Akte 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates von Montabaur am 15. Mai 1972
Entstehung
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Der Stadtrat wählt mit 18 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen in den Ausschuß folgende Mitglieder:

Für den Haupt- und Finanzausschuß und Werksausschuß werden als gemein­samer Vorschlag der CDU- und SPD-Fraktion durch Akklamation folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter gewählt.

Mitglieder:

Stellvertreter:

Straub, Josef

CDU

Kaiser, Karl

CDU

Roos, Horst

CDU

Lieser, Franz-Josef

CDU

Wahl, Wilhelm

CDU

Wolf, Josef

CDU

Roßbach, Gerhard

CDU

Fresenius, Willi

CDU

Schmidt, Vinzenz

CDU

Gerz, Herbert

CDU

Witte, Emil

SPD

Groß, Georg

SPD

Hannappel, Gustav

SPD

Plüschke, Tilo

SPD

Punkt 8), Vorl. Nr. 4

Beschluß über den Verzicht der Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 5o Abs. 3 GO von der Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters abzusehen.

^ vom 1972 , VI

3972

.VI

TUT

Punkt 9), Vorl. Nr. 5

Beschluß über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur über eine Personalunion

§ 3 des vorliegenden Entwurfes erfährt folgende Änderung:

"Änderungen dieser Vereinbarung hinsichtlich der Regelung des § 2 können innerhalb von drei Monaten erfolgen, danach erst nach Ablauf der angege­benen Fristen im Sinne des § 4 mit Zustimmung der Verbandsgemeindever­tretung und des Stadtrates.

Übrige Änderungen werden nur am Ende des Kalenderjahres wirksam."

Der Stadtrat faßt daher über den abgeänderten Entwurf einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur über eine Personalunion in der Form, wie diese im Entwurf in der Sitzung des Stadtrates am 15.5.1972 Vorgelegen hat.

VI

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Punkt lo), Vorl. Nr. 6

Beschluß über den Antrag des Bürgermeisters Wilhelm Mangels auf vorzeitige Beendigung seiner Amtszeit

In einer Erklärung weist das Ratsmitglied der CDU-Fraktion Horst Roos auf die Verdienste des Bürgermeisters hin. Er bedankt sich für die in der Ver­gangenheit hervorgebrachte Tatkraft und Energie, die sich in so vielem ge­zeigt hat, was erreicht wurde.

Der 3. Beigeordnete Morschheuser übernimmt kurzfristig die Leitung der Sitzung und ruft die Vorl. Nr. 6 zur Abstimmung auf.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf § 76 des Dreizehnten Landesgesetzes über die Verwal­tungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 1.3.1972 gibt der Stadt­rat seine Zustimmung zum Antrag des Bürgermeisters Wilhelm Mangels, daß die bis zum 31. Januar 1976 laufende Wahlzeit als Bürgermeister

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