Io
Der Stadtrat wählt mit 18 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen in den Ausschuß folgende Mitglieder:
Für den Haupt- und Finanzausschuß und Werksausschuß werden als gemeinsamer Vorschlag der CDU- und SPD-Fraktion durch Akklamation folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter gewählt.
Mitglieder:
Stellvertreter:
Straub, Josef
CDU
Kaiser, Karl
CDU
Roos, Horst
CDU
Lieser, Franz-Josef
CDU
Wahl, Wilhelm
CDU
Wolf, Josef
CDU
Roßbach, Gerhard
CDU
Fresenius, Willi
CDU
Schmidt, Vinzenz
CDU
Gerz, Herbert
CDU
Witte, Emil
SPD
Groß, Georg
SPD
Hannappel, Gustav
SPD
Plüschke, Tilo
SPD
Punkt 8), Vorl. Nr. 4
Beschluß über den Verzicht der Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 5o Abs. 3 GO von der Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters abzusehen.
^ vom 1972 , VI
3972
.VI
TUT
Punkt 9), Vorl. Nr. 5
Beschluß über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur über eine Personalunion
§ 3 des vorliegenden Entwurfes erfährt folgende Änderung:
"Änderungen dieser Vereinbarung hinsichtlich der Regelung des § 2 können innerhalb von drei Monaten erfolgen, danach erst nach Ablauf der angegebenen Fristen im Sinne des § 4 mit Zustimmung der Verbandsgemeindevertretung und des Stadtrates.
Übrige Änderungen werden nur am Ende des Kalenderjahres wirksam."
Der Stadtrat faßt daher über den abgeänderten Entwurf einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur über eine Personalunion in der Form, wie diese im Entwurf in der Sitzung des Stadtrates am 15.5.1972 Vorgelegen hat.
VI
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Punkt lo), Vorl. Nr. 6
Beschluß über den Antrag des Bürgermeisters Wilhelm Mangels auf vorzeitige Beendigung seiner Amtszeit
In einer Erklärung weist das Ratsmitglied der CDU-Fraktion Horst Roos auf die Verdienste des Bürgermeisters hin. Er bedankt sich für die in der Vergangenheit hervorgebrachte Tatkraft und Energie, die sich in so vielem gezeigt hat, was erreicht wurde.
Der 3. Beigeordnete Morschheuser übernimmt kurzfristig die Leitung der Sitzung und ruft die Vorl. Nr. 6 zur Abstimmung auf.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf § 76 des Dreizehnten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 1.3.1972 gibt der Stadtrat seine Zustimmung zum Antrag des Bürgermeisters Wilhelm Mangels, daß die bis zum 31. Januar 1976 laufende Wahlzeit als Bürgermeister
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