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Der Stadtrat genehmigt die Geschäftsordnung für die Sitzungen des Stadtrates in der Form, wie diese in der Sitzung am*
15.5.1972 Vorgelegen hat.
Punkt 6), o. Vorl.
Wahl, Einführung und Verpflichtung von drei ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Montabaur
Bevor die Beigeordneten gewählt werden, wird ein W)/ahlvorstand gebildet. Diesem gehören an:
1. ) Der Bürgermeister als Wahlvorsteher
und folgende Ratsmitglieder
2. ) Wahl, Wilhelm CDU-Fraktion
3. ) Plüschke, Tilo SPD-Fraktion
4. ) Kochern, Hugo FDP-Fraktion.
Zum Schriftführer wird Stadtoberinspektor Schönberger ernannt. Die Wahl der Beigeordneten wird auf Vorschlag der Fraktionen vorgenommen. Für den 1., 2. und 3. Beigeordneten wird jeweils ein Vorschlag eingebracht.
1. Beigeordneter: Kunst, August
Die Zahl der Stimmzettel beträgt 22. Davon sind ungültig 0, gültig: 22 Stimmen.
2. Beigeordneter: Krämer, Franz
Die Zahl der Stimmzettel beträgt 22. Davon sind ungültig 1 Stimme, gültig: 21 Stimmen.
3. Beigeordneter: Morschheuser, Karl
Die Zahl der Stimmzettel beträgt 22. Davon sind ungültig 1 Stimme, gültig: 21 Stimmen.
Von den somit gewählten ist lediglich der 3. Beigeordnete, Herr Karl Morschheuser, anwesend. Nachdem er erklärt hat, daß er die auf ihn gefallene Wahl annimmt, spricht er folgende Eidesformel nach:
" Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland- Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe. "
Herrn Morschheuser wird darauf hin durch den Bürgermeister die Ernennungsurkunde zum 3. Beigeordneten ausgehändigt.
Da die zum 1. bzw. zum 2. Beigeordneten gewählten Ratsmitglieder nicht anwesend sind, kann keine Verpflichtung und Einführung vorgenommen werden, dieses wird in der nächsten Stadtratssitzung nach— geholt.
Punkt 7), Vorl. Nr. 8
Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Werksausschusses
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