Akte 
Sitzung 10. April 1972
Entstehung
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Der Stadtrat gibt zu dem Inhalt des Architektenvertrages zwischen der Stadt Montabaur und dem Bauingenieur Werner Graf, Dernbach, in der vorliegenden Form seine Zustimmung.

Punkt 11/7. ohne Vorlage

Auftragsvergaben

a) Anschaffung eines Spezialfahrzeuges für die Straßenbe­leuchtung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Das Spezialfahrzeug mit Steigervorrichtung ist zu dem Preis von 31.561,67 DM anzuschaffen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Gerät anzuschaffen. Der sich gegenüber dem Haushaltsansatz ergebende Differenzbetrag wird als überplanmäßige Aus­gabe genehmigt.

b) Anschaffung eines Fahrzeuges für das Wasserwerk Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung eines VW Variant mit Rundumsatzleuchte, zu dem in der heutigen Sitzung angegebenen Preis von 7.901,-- DM +

240, DM Mehrkosten für die Rundumleuchte zu. Das Wasserwerk wird beauf­tragt, die Bestellung dieses Fahrzeuges vorzunehmen.

Punkt 11/8. Vorlage Nr. 308

a) Anfrage auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung der Gasversorgung * Westerwald GmbH Höhr-Grenzhausen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Aufgrund des vorliegenden Bauantrages wird hiermit der Gasversorgung Wester­wald GmbH die Genehmigung zur Errichtung einer Erdgas-Übernahmestation im geplanten Baugebiet "Himmelfeld" erteilt.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist:

1. Die Gasversorgung unterwirft sich den Festlegungen des Bebauungsplan­entwurfes "Himmelfeld"

2. Die notwendigen Versorgungseinrichtungen wie Wasserleitungen und Abwasser­leitung verlegt die Gasversorgung erforderlichenfalls provisorisch auf ihre Kosten. Ein Anspruch auf Rückvergütung bei der Herstellung der je­weiligen Anlage entsteht nicht.

3. Für den Bereich des Baugebietes "Himmelfeld" wird in absehbarer Zeit ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Die Gasversorgung erklärt sich mit der Durchführung und späteren Festsetzung derselben einverstanden.

4. Vor Erteilung der Bauerlaubnis wird ein Anliegervertrag abgeschlossen, der die vorstehend aufgeführten Festlegungen enthält.

5. Die Station ist einzugrünen. Die Bauausnahmegenehmigung durch den Stadt­rat wird unter dem Vorbehalt erteilt, daß die bautechnischen Voraussetzun­gen geschaffen werden, um eine über das in Wohngebieten übliche Maß

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