Akte 
Sitzung 10. April 1972
Entstehung
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hinausgehende Geräuschbelästigung für die Bebauung auszuschließen. Feststellung der Phon-Zahl (in Verbindung mit dem Gewerbeaufsichtsamt).

Punkt 11/8, Vorlage Nr. 307

b) Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung des Herrn Jens Andresen, Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Aufgrund des vorliegenden Bauantrages wird hiermit dem Herrn Jens Andresen die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses auf seinem Grundstück Flur 22, Flurstück 207/5083 im geplanten Baugebiet "Hohe Straße II" erteilt.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist:

1. Herr Andresen unterwirft sich den Festlegungen des Bebauungsplanentwurfes "Hohe Straße II".

2. Die notwendigen Versorgungseinrichtungen wie Wasserleitung und Abwasserleitung verlegt Herr Andresen erforderlichenfalls provisorisch auf seine Kosten. Ein Anspruch auf Rückvergütung bei der Herstellung der jeweiligen Anlage entsteht nicht.

3. Herr Andresen verpflichtet sich, die infrage kommende Grundstücksfläche für die öffentlichen Verkehrsflächen freiwillig abzugeben.

4. Sofern für das Baugebiet "Hohe Straße II" eine Umlegung durchgeführt wird, er­klärt sich Herr Andresen mit der Durchführung und späteren Festsetzung derselben einverstanden.

5. Vor Erteilung der Bauerlaubnis wird ein Anliegervertrag abgeschlossen, der die vorstehend aufgeführten Festlegungen enthält.

Punkt 11/9, ohne Vorlage

Anfrage Keul bezüglich des Grundstückes Nuß

Herr Keul fragt an, wie das an der Freiherr-vom-Stein-Straße gelegene Gelände des Herrn Emil Nuß baulich bzw. geschoßmäßig benutzt werden kann. Stadtbaumeister Kaltenhäuser trägt den Sachverhalt vor. Er führt aus, daß nach den Feststellungen eine zweigeschossige Bauweise festgelegt ist. Von dieser Festlegung im Bebauungs­plan war durch den Beschluß des Stadtrates vor einiger Zeit abgewichen und auf An­trag von Herrn Nuß einer dreigeschossigen Bauweise zugestimmt worden.

Bevor über den jetzt vorliegenden Antrag entschieden wird, wurde Herr Keul gebeten, einen Geländeschnitt für diesen Bereich zwischen der Freiherr-vom-Stein-Straße bis zur Dillstraße unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung vorzulegen.

Der Vortrag dieses Punktes ist als Information für die Ratsmitglieder gedacht.

In der nächsten Sitzung wird endgültig hierüber zu bestimmen sein.

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