Akte 
Sitzung 10. April 1972
Entstehung
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des städt. Baugrundstückes Flur 51, Flur­stück 277 mit 739 qm an die Eheleute Josef Kaltenhäuser und Karin geh. Rosenbach aus Arzbach zu folgenden Bedingungen:

1. Der Kaufpreis beträgt 25,-- DM/qm zuzüglich der bereits entstandenen Erschließungskosten von 22,-- DM/qm und ist fällig am 1. 7. 1972.

2. Die Käufer verpflichten sich, den Kaufgrundbesitz innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Eintragung als Eigentümer im Grundbuch mit einem Wohngebäude zu bebauen.

3. Kommen die Käufer der nach 2. zu übernehmenden Verpflichtung nicht nach oder soll das Grundstück in unbebautem Zustand an Dritte veräußert wer­den, so sind die Käufer verpflichtet, den Kaufgrundbesitz zu dem o. g. Gesamtkaufpreis an die Stadt Montabaur zurückzuübertragen.

4. Im Falle der Rückübertragung haben die Käufer alle hierdurch ent­stehenden Kosten und Gebühren einschl. einer evtl, anfallenden Grunder­werbssteuer zu tragen.

5. Zur Sicherung des Anspruches der Stadt Montabaur ist eine Rückauflassungs­vormerkung im Grundbuch einzutragen.

Punkt 11/5. ohne Vorlage

Beratung über die Bauvoranfrage für die Grundstücke Meudt und Weckert

Seit der Venohrung des früheren Mühlgrabens Stendebach versumpft das Herrn Weckert gehörende Wiesengelände immer mehr, so daß es nicht mehr als Wiesen­land genutzt werden kann. Die Beseitigung dieses Zustandes ist jedoch nur durch die Verlegung einer Dränage-Leitung möglich. Herr Weckert macht die Trockenlegung von der Abgabe eines Teiles seines Geländes an Herrn Zimmer­meister Meudt abhängig. Herr Meudt hatte seinerzeit zum Bau der Brücke der Umgehungsstraße einen Grundstücksteil abgegeben.

Diese Angelegenheit sowie die vorliegende Bauvoranfrage Meudt sind als zu­sammengehörig anzusehen.

Herr Meudt beabsichtigt, auf seinem Lagerplatz auf der Ostseite der Roßberg­straße ein Büro- bzw. Wohnhaus zu errichten. Stadtbaumeister Kaltenhäuser sowie der Vorsitzende erläutern das Bauvorhaben sowie die jetzige Situation und die evtl. Auswirkungen durch die Zustimmung zum Bauvorhaben. Hinzu kommt noch, daß man sich seitens der CDU-Fraktion einig ist, eine solche Bebauung über die dort durch die Brücke der Umgehungsstraße gebildete Orts­grenze hinaus, nicht zuzulassen.

Die SPD-Fraktion dagegen ist für einen zustimmenden Beschluß: Der Vorsitzende gibt den Antrag auf Ablehnung der Bauvor&nfrage des Herrn Meudt zur Abstim­mung. Es ergibt sich folgendes Ergebnis: 8-Ja Stimmen, 7 Stimmenthaltungen, dagegen eine Stimme. Der Antrag des Herrn Meudt ist also abgelehnt.

Punkt 11/6. Vorlage Nr. 306

Vertrag für Ingenieurleistungen für den Bau der Feuerwehrhalle Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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