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Punkt 1/7 a . Vorlage Nr. 300
Änderung der Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8. Dez. 1970 (1. Änderung)
Gemäß § 37 Abs. 3 GO ruhte das Stimmrecht des Bürgermeisters.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Satzung vom 3. Mai 1972 _ zur Änderung
der Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8.12.1970 (1. Änderung) in der Form des Entwurfes, wie er in der Sitzung am 10. April 1972 Vorgelegen hat.
Punkt 1/7 b. Vorlage Nr. 301
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur
Auch hierbei ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden gern. § 37 Abs. 3 GO.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur (1. Änderung) in der Form, wie sie dem Stadtrat in der Sitzung vom 10.4.1972 Vorgelegen hat.
Punkt 1/8. Vorlage Nr. 302
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhalle der Joseph-Kehrein-Schule
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für die Turnhallenbenutzung durch die in der Benutzungsordnung festgelegten Interessentengruppen erhebt die Stadt Montabaur an Gebühren:
a) für Jugendliche (Jugendgruppen) bis 18 Jahre 1,50 DM/Stunde
b) für sonstige Benutzergruppen 3,— DM/Stunde.
Punkt 1/9. Vorlage Nr. 303
Korporative Mitgliedschaft der Stadt Montabaur im DRK-Kreisver- band Montabaur
Als Vorsitzender des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes hat Herr Landrat Dr. Heinen mehrfach auf die finanzielle Notlage dieser Instutition hingewiesen. Bisher wurden die erforderlichen Gelder durch Landes-, Kreiszuschüsse und Spenden von dritter Seite aufgebracht.
In dem Rundschreiben des Kreises an alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen vom 8. 3. 1972 erbittet der Kreis eine spürbare finanzielle Entlastung durch ein entsprechendes Umlageverfahren. Durch die Stadt Montabaur wäre demnach zu zahlen:
Einwohnerzahl nach dem Stand vom 1. 1. 1972 (1. Wohnsitz) 7.136 X 0,25 = 1.784,— DM.
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