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Punkt l/5, Vorlage Nr. 298
Haushalts- und Stellenplan des Hospitalfonds für das Rechnungsjahr 1972 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1972, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 294.168,— DM und im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.730.168,— DM abschließt.
Der Stellenplan wird ebenfalls genehmigt (Seite 13 des Haushaltsplanes).
Punkt 1/6, Vorlage Nr. 299
Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1972
Das Stimmrecht des Bürgermeisters hat bei der nachfolgenden Beschlußfassung, der den Erlaß einer Satzung beinhaltet, gern. § 37 Abs. 3 GO geruht.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung für den Hospitalfonds Montabaur:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1972 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 294.168, — DM in den Ausgaben auf 294.168, — DM
im außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 1.730.168,— DM in den Ausgaben auf 1.730.168,— DM
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 537.500,— DM festgesetzt.
Er soll nach dem Haushaltsplan zur Teilfinanzierung des Altersheimerweiterungsbaues verwendet werden.
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