Akte 
Sitzung 10. April 1972
Entstehung
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Punkt l/5, Vorlage Nr. 298

Haushalts- und Stellenplan des Hospitalfonds für das Rechnungsjahr 1972 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1972, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 294.168, DM und im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.730.168, DM abschließt.

Der Stellenplan wird ebenfalls genehmigt (Seite 13 des Haushaltsplanes).

Punkt 1/6, Vorlage Nr. 299

Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1972

Das Stimmrecht des Bürgermeisters hat bei der nachfolgenden Beschlußfassung, der den Erlaß einer Satzung beinhaltet, gern. § 37 Abs. 3 GO geruht.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung für den Hospitalfonds Montabaur:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1972 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 294.168, DM in den Ausgaben auf 294.168, DM

im außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 1.730.168, DM in den Ausgaben auf 1.730.168, DM

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer­ordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 537.500, DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan zur Teilfinanzierung des Altersheimerweiterungs­baues verwendet werden.

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