Akte 
Sitzung 20. Januar 1972
Entstehung
Einzelbild herunterladen

16

b) Die Frage der Stützmauer auf dem Friedhof wird in die nächste Haupt- und Finanzausschußsitzung verlegt.

Punkt 11/3. ohne Vorlage

Beschluß über den Verkauf eines Teilstückes des Verbindungs­weges von der Lahnstraße bis zur Fröschpfortstraße

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Verkauf eines noch aus der städtischen Fußweg­parzelle (Verbindungsweg von der Lahnstraße zur Fröschpfortstraße) in der Flur 51, Flurstück 182 herauszumessenden Teilstückes entlang dem Flurstück 183/1 an Eheleute Gerhard Hehl z. Zt. wohnhaft in Dernbach zum Preise von 25DM pro qm.

Punkt II /4 , ohne Vorlage

Zuweisung einer Grundstücksfläche und Erteilung einer Bauaus­nahmegenehmigung im Baugebiet "Himmelfeld" (Gasversorgung Wester­wald )

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt zustimmend von der Absicht der Straßenverwaltung Rhein­land-Pfalz Kenntnis,den Verkehrsarm der alten B 255 zwischen der Abzwei­gung auf die B 49 und der Zufahrt zur Bundesautobahn Köln - Frankfurt um­zustufen und in die Baulast auf die Stadt Montabaur zu übertragen. Gleich­zeitig erklärt die Stadt ihre Bereitschaft^mit sofortiger Wirkung den vor­genannten Straßenabschnitt in die Verkehrssicherung und Unterhaltung zu übernehmen.

Als zukünftiger Baulastträger des Straßenabschnittes ist der Stadtrat für die Stadt Montabaur damit einverstanden, daß die Straßenverwaltung die Gas­versorgung Westerwald, Höhr-Grenzhausen, in den vorzeitigen Besitz eines Teiles der Bundesstraße im Abschnitt in der Nähe der Zufahrt einweist.

Für das geplante Bauvorhaben der Gasversorgung (Errichtung einer Betriebs­station mit Wohnhaus) erteilt der Stadtrat die Ausnahmegenehmigung im Sinne des BBauG.

Die eigentumsmäßige Abwicklung zwischen der Stadt und der Gasversorgung ist zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, nachdem die Grundstücksaus­maße genau bekannt sind.

Bis zu einer Grundstücksfläche von 3.000 qm ist die Stadt bereit, aus ihrem Eigentum die erforderliche Grundstücksfläche zur Verfügung zu stellen.

Eine Besitzeinweisung erfolgt in diese Flächen. Bei dieser Besitzeinweisung geht vorbehaltlich eines später abzuschließenden Kaufvertrages die Stadt von einer Preisgestellung bis zu 30, DM/qm aus.

Punkt 11/5 . ohne Vorlage

Wassergeldforderung des Wasserzweckverbandes Ruppach-Gold­hausen

Dieser Punkt wird verschoben auf die nächste Haupt- und Finanzausschußsit­zung .

17