Punkt 11/7, ohne Vorlage
Stellungnahme zum Bauantrag Finanzamt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Da sich die städtebaulichen Planungsabsichten der Stadt im Bereich zwischen der Kirchstraße und dem Neubau des Landratsamtes zwischenzeitlich geändert haben, werden gegen die vorliegende Planung eines Erweiterungsbaues für das Finanzamt Bedenken erhoben. Es wird vorgeschlagen, mit denen am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen eine gemeinsame Erörterung durchzuführen.
Punkt 11/8, ohne Vorlage
Beschluß über die Polizeistundenverlängerung für einen Gaststättenbetrieb (Kokettbar)
Der Stadtrat faßt bei einer Gegenstimme folgenden Beschluß:
Für die Kokettbar in der Elisabethenstraße wird die Polizeistunde auf die Dauer eines weiteren Jahres verlängert.
Punkt 11/9. ohne Vorlage
Überlassung von Grundstücken für die Errichtung von Musterhäusern
Nach kurzer Diskussion gilt folgende einstimmige Auffassung des Stadtrates:
Im Augenblick kann keine Entscheidung getroffen werden. Es wird aber die Bereitschaft zu Verhandlungen nach Abschluß des Umlegungsverfahrens in Aussicht gestellt.
Punkt 11/10, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Planung des Mehrfamilienwohnhauses mit Einfachwohnungen für die jetzigen Bewohner des alten Amtsgerichts. Rein informativ teilt Stadtbaumeister Kaltenhäuser mit, daß die reinen Baukosten mit ca. 300.000 DM bei ncucn J Wohnungen ermittelt worden sind. Hierzu kommen an Zuschüssen ca. 80.000 DM
Die Beratung über diese Angelegenheit wird in die nächste Bauausschußsitzung vertagt.
b) Der Vorsitzenden schlägt vor, den noch ausstehenden Waldbegang durch die Mitglieder des Stadtrates nach Abschluß der diesjährigen Leg.-P. vorzunehmen .
5^3 Montabaur, den 21. Januar 1972 Schriftführer: _
Ratsmitgl. Roos: _
Stadtverwaltung' Montabaur
Vorsitzender:
Ratsmitgl. Witte:

