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9.
des Stadtangestellten Hermann Maxeiner von der Vergütungsgruppe
BAT VIII nach BAT VII
10 .
der Stadtangestellten Christa Dommermuth von der Vergütungsgruppe
BAT IX nach BAT VIII
11 .
des Stadtarbeiters (Maurer) Arthur Reitz von der Lohngruppe BMT-G
V nach BMT-G VI
12 .
des Stadtarbeiters (Klärwärter) Hermann Greb von der Lohngruppe
BMT-G V nach BMT-G VI
13.
des Stadtarbeiters (Garderobenarbeiter) Josef Hannappel von der Lohngruppe BMT-G IV nach BMT-G V
14.
des Stadtarbeiters (Garderobenarbeiter) Wilhelm Schmidt von der Lohngruppe BMT-G IV nach BMT-G V
15.
der Reinemachefrau Sieglinde Hermes von der Lohngruppe BMT-G 1 b nach BMT-G 1 a
16 .
der Altenpflegerin im Altenheim des Hospitalfonds Gertrud Quirmbach von der Vergütungsgruppe BAT Kr 1 nach BAT Kr 11
D. die Höherstufung mit Wirkung vom 1. 3. 1972:
1 .
des Verwaltungsangestellten Bernd Neuroth von der Vergütungsgruppe
BAT IX nach BAT VIII
2 .
Des Verwaltungsangestellten Edmund Schaaf von der Vergütungsgruppe
BAT IX nach BAT VIII
E. die Höherstufung
des Schwimmeisteranwärters Hans-Josef Gielsdorf von der Vergütungsgruppe BAT VIII nach BAT VII am 1. des Monats, der auf die erfolgreich abgelegte Schwimmeisterprüfung folgt.
F. die
Einstellung
1 .
der Stenotypistin Ursula Schmitz mit Wirkung vom 1. 1. 1972 und Ein
stufung in die Vergütungsgruppe BAT IX. Nach einer dreimonatigen erfolgreichen Probezeit wird Frau Schmitz in die Vergütungsgruppe
BAT VIII eingestuft;
2 .
der Stenotypistin Ingelore Adler als Ersatzkraft für die aus städtischen Diensten ausseheidende Frau Beate Dziwisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Einstufung in die Vergütungsgruppe BAT VII;
3.
der Angestellten Ulrike Diel als Ersatzkraft für die aus städtischen Diensten ausscheidende Maschinenbuchhalterin Frau Annegret Klöckner zum 1. 2. 1972 und Einstufung in die Vergütungsgruppe BAT VIII. Nach einer halbjährlichen erfolgreichen Probezeit soll Fräulein Diel in die Vergütungsgruppe BAT VII eingestuft werden.
G. die
Übernahme
des Lehrlings Claudia Maier in die Vergütungsgruppe BAT IX nach Ablegung der Lehrlingsprüfung frühestens mit Wirkung vom 1. 8 . 1972 und
die Höherstufung nach BAT VIII nach einem halben Jahr bei befriedigen den Leistungen.
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