Akte 
Sitzung 20. Januar 1972
Entstehung
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deutet, daß ein Interesse an einer solchen Einrichtung besteht. Für dieses mehrgeschossige Bauvorhaben kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus dem Eigen­tum der Stadt kein Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Baugebiete befinden sich im Augenblick nicht in der Erschließung. Die Mög­lichkeit einer Bereitstellung von Grundstücken besteht jedoch insofern, als die Siedlungsgesellschaft uns aus dem Baugebiet im Ziegeleigelände einen solchen Komplex verkaufen könnte.

Über die Frage der Finanzierung kann man sich erst unterhalten, wenn man Kosten und Bedarf ermittelt hat. Heute abend geht es darum, sich einmal über die Ziele des St. Georgswerkes zu informieren und festzustellen, wel­che Einstellung die Ratsmitglieder zu einer solchen Aufgabe mitbringen.

Der Vorsitzende kann zusammenfassend aussagen: Es besteht durchaus ein Interesse im Stadtrat, sich einer solchen Aufgabe zu stellen. Eine ab­schließende Beratung kann erst erfolgen, wenn Planungsumfang und finanzi­elle Auswirkungen einer solchen Planung konkretisiert sind.

Die Verwaltung wird mit dem Vertreter des St. Georgswerkes in Verbindung bleiben und nähere Verbindung aufnehmen, um diesen Fragenkomplex zu klären.

Eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft besteht.

Punkt

1/3

wird

später behandelt

Punkt

1/4

wird

vorgezogen.

Punkt

1/4

^ Vorlage Nr. 286

Gewährung eines Zuschusses an die "Große Karnevalsgesellschaft Montabaur 1884 e. V."

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines Zuschusses an die "Große

Karnevalsgesellschaft Montabaur e. V." zur Durchführung der Session

1972 in Höhe von 1.500,-- DM.

Punkt 1/5 . Vorlage Nr. 287

Beschlußfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Wasser­graben VI"

Bei einer Stimmenthaltung faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt

1. Für den Bereich der Grundstücke

Flur 28

Flurstücke 6047 (Biebrichsbach teilweise, ca. 70 qm), 4108/1,

4108/2, 4106, 4104/2, 4104/5, 4104/4, 6049 (Graben teilweise), 4104/3 (teilweise ca. 100 qm),

40/4102 (teilweise ca. 140 qm), 6048 (Weg teilweise ca. 15 qm), 4109/1 (teilweise ca. 60 qm), 6050 (Feldweg teilweise ca. 1100 qm), 5398 (Weg teil­weise)

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

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