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deutet, daß ein Interesse an einer solchen Einrichtung besteht. Für dieses mehrgeschossige Bauvorhaben kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus dem Eigentum der Stadt kein Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Baugebiete befinden sich im Augenblick nicht in der Erschließung. Die Möglichkeit einer Bereitstellung von Grundstücken besteht jedoch insofern, als die Siedlungsgesellschaft uns aus dem Baugebiet im Ziegeleigelände einen solchen Komplex verkaufen könnte.
Über die Frage der Finanzierung kann man sich erst unterhalten, wenn man Kosten und Bedarf ermittelt hat. Heute abend geht es darum, sich einmal über die Ziele des St. Georgswerkes zu informieren und festzustellen, welche Einstellung die Ratsmitglieder zu einer solchen Aufgabe mitbringen.
Der Vorsitzende kann zusammenfassend aussagen: Es besteht durchaus ein Interesse im Stadtrat, sich einer solchen Aufgabe zu stellen. Eine abschließende Beratung kann erst erfolgen, wenn Planungsumfang und finanzielle Auswirkungen einer solchen Planung konkretisiert sind.
Die Verwaltung wird mit dem Vertreter des St. Georgswerkes in Verbindung bleiben und nähere Verbindung aufnehmen, um diesen Fragenkomplex zu klären.
Eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft besteht.
Punkt
1/3
wird
später behandelt
Punkt
1/4
wird
vorgezogen.
Punkt
1/4
^ Vorlage Nr. 286
Gewährung eines Zuschusses an die "Große Karnevalsgesellschaft Montabaur 1884 e. V."
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines Zuschusses an die "Große
Karnevalsgesellschaft Montabaur e. V." zur Durchführung der Session
1972 in Höhe von 1.500,-- DM.
Punkt 1/5 . Vorlage Nr. 287
Beschlußfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Wassergraben VI"
Bei einer Stimmenthaltung faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt
1. Für den Bereich der Grundstücke
Flur 28
Flurstücke 6047 (Biebrichsbach teilweise, ca. 70 qm), 4108/1,
4108/2, 4106, 4104/2, 4104/5, 4104/4, 6049 (Graben teilweise), 4104/3 (teilweise ca. 100 qm),
40/4102 (teilweise ca. 140 qm), 6048 (Weg teilweise ca. 15 qm), 4109/1 (teilweise ca. 60 qm), 6050 (Feldweg teilweise ca. 1100 qm), 5398 (Weg teilweise)
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
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