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XIV
Auch hier ein Vergleich der Zahlen
1982/1981
Ausgabeart
Haushaltsansatz 1981
Haushaltsansatz 1982
DM
v.H.
DM
v.H.
1. Kreisumlage, Verbandsgemeinde-
4.662.050,--
41,42
4.625.100,--
43,05
umlage
2. Gewerbesteuerumlage
905.500,--
8,04
826.700,--
7,69
3. Sächlicher Verwaltungs- und
1.949.020,--
17,32
1.991 . 790,—
18,54
Bet riebsaufwand
4. Zuführung zum Vermögenshaushalt
1.047.050,--
9,30
260.000,--
2,42
5. Personalausgaben
1.234.500,—
10,97
1.272.640,--
11,85
6. Zinsausgaben
973.380,—
8,65
1 . 1 83.720,—
11,02
7. Zuweisungen, Zuschüsse
448.450,—
3,98
547.91 0,—
5,1 0
8. Sonstige Finanzausgaben
36.000,--
0,32
36.000,--
0,33
(Deckungsreserve)
Gesamt
1 1 . 255.950,—
100,00
10.743.860,--
100,00
Die Umlagebelastung sinkt um 36.950,-- DM. Trotz dieses im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig veränderten Haushaltsansatzes ergeben sich wichtige Änderungen. Durch den Wegfall des "Eingemeindungszuschlags" bei den Schlüsselzuweisungen vermindern sich die Umlagegrundlagen auf 7.974.000,-- DM (1981 = 8.476.712,-- DM). Dies führt bei einem unveränderten Umlagesatz von 26 v.H. zu einer um 130.650,-- DM verminderten Kreisumlage. Die Verbandsgemeindeumlage wird dagegen voraussichtlich von 29 auf 32 v.H. ansteigen und unter Berücksichtigung der verminderten Umlagegrundlagen zu einer Mehrbelastung von 93.700,-- DM führen. Der Saldo ergibt somit eine Verminderung von 36.950,-- DM.
Die Gewerbesteuerumlage ist unmittelbar von der Höhe des Gewerbesteueraufkommens abhängig. Der erwartete Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen führt daher zwangsläufig zu einer Senkung der Gewerbesteuerumlage.
Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand belaufen sich die Mehrausgaben auf 42.770,--DM - 2,19 v.H.. Die allgemeine höhere Preissteigerungsrate konnte durch Einsparungen aufgefangen werden.
Der Anstieg bei den Personalausgaben beruht mit 38.140,--DM auf linearen und strukturellen Verbesserungen.
Bei den Zinsausgaben führen die hohen Zinssätze sowie die zu erwartende Neuverschuldung zu einem weiteren Anstieg des Haushaltsansatzes.
Die verhältnismäßig unbedeutende Änderung bei den Zuweisungen und Zuschüssen soll hier nicht näher untersucht werden.

