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Anlage 5
Anlage 4 zur Niederschrift
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
ng vom
:.1981
-P.VNLj
Zwischen
und
der Verbandsgemeinde Montabaur,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Wilhelm Mangels
der Stadt Montabaur,
vertreten durch den 1. Beigeordneten, Herrn Jürgen Vogel,
wird aufgrund des § 15 Abs. 4 der Landesverordnung über den Übergang von Aufgaben und Einrichtungen der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde (Aufgaben-Übergangs- Verordnung - AufgübergVO.) vom 2. 9. 1974 (GVB1. S. 380) folgende öffentlich- rechtliche Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Die Stadt Montabaur beteiligt sich zur Abgeltung der besonderen Vorteile ihrer Einwohner aus dem Standort des Hallen- und Freibades in Montabaur (Standortvorteil) jährlich an den Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie an den Investitionskosten für das bestehende Hallen- und Freibad nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Zu diesen Investitionskosten zählen n icht zukünftige bauliche Erweiterungen des bestehenden Hallen- und Freibades . Die Beteiligung der Stadt an diesen Kosten im Rahmen der Verbandsgemeindeumlage bleibt davon unberührt.
§ 2
Aufteilungsmaßstab
Aufteilungsmaßstab für den Standortvorteil ist das Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinde und der Stadt am 30. Juni des Vorjahres (Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes).
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