Punkt 11/1: - Anlage 4 -
Beratung und Beschlußfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur über die Beteiligung der Stadt Montabaur an den Kosten des Hallen- und Freibades (Standortvorteil)
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1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, seine Fraktion stimme dem Entwurf der Vereinbarung unter der Bedingung zu, daß folgende Änderungen aufgenommen werden:
a) In § 1 Satz 1 soll nach den Worten "sowie an den Investitionen für das" das Wort "bestehende" eingesetzt werden.
b) In § 1 soll folgender Satz 2 eingeschoben werden:
"Zu diesen Investitionskosten zählen nicht zukünftige bauliche Erweiterungen des bestehenden Hallen- und Freibades".
c) § 6 Abs. 1 Satz 2 soll nach den Worten "vor einer Entscheidung der Verbandsgemeinde die Hauptausschüsse der Stadt und Verbandsgemeinde" die Worte "mit dem Ziel einer Einigung" ergänzt werden.
d) § 8 Abs. 4 soll um folgenden Satz 2 ergänzt werden: "§ 8 (3) findet hierbei keine Anwendung".
2. Die Ratsmitglieder Widner (SPD) und Schweizer (FWG) erklären, ihre Fraktionen würden dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorgelegten Form zustimmen. Aber auch die von Ratsmitglied Dr. Hütte im Namen der CDU- Fraktion vorgeschlagenen Änderungen könnten akzeptiert werden.
Ratsmitglied Widner (SPD) macht darauf aufmerksam, daß der Entwurf der Vereinbarung auch die Zustimmung der Gremien der Verbandsgemeinde finden müsse.
Er habe mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Verbandsgemeinderat den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf besprochen und darüber Einvernehmen erzielt. Er gehe davon aus, daß die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen auch die Zustimmung der CDU-Fraktion auf Verbandsgemeindeebene finde.
3. Bürgermeister Mangels schlägt vor, in § 10 festzulegen, daß die Vereinbarung am 1. 1. 1982 in Kraft trete. Er gehe davon aus, daß bis dahin die Entscheidung der Gremien der Verbandsgemeinde gefallen sei.
4. Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Dem als Anlage Nr. 4 beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur wird zugestimmt.
(Hinweis: Die in der Sitzung aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion vorgenommenen Änderungen sind durch Unterstreichen gekennzeichnet).

