- 13 -
Punkt 11/8: - Vorlage Nr. 259 -
Beratung und Beschlußfassung über die Detailplanung Busbahnhof im Schul- und Sportzentrum
lg vom .1981
L'!
1. Die Verwaltung erläutert den Detailplan des Busbahnhofes im Schul- und Sportzentrum.
2. Im Rahmen der Diskussion wird von den Ratsmitgliedern Schweizer (FWG), Kram (CDU) und Manns (CDU) die Frage angesprochen, daß nicht genügend Parkraum für Zweiräder zur Verfügung steht. Die Verwaltung erhält den Auftrag, gegenüber der Kreisverwaltung zum Ausdruck zu bringen, daß nach dem Willen des Stadtrates für den gesamten Bereich eine Sperrung für den Durchgangsverkehr gelten soll. Das soll sich auch auf Krafträder beziehen. Daher ergebe sich die Notwendigkeit, in den Eingangsbereichen des Schul- und Sportzentrums genügend Parkraum für Krafträder zu schaffen.
3. Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:
Der von der Kreisverwaltung vorgelegten Detailplanung "Gestaltungsvorschlag Nr. 4", die den Busbahnhof und die Pkw-Einstellplätze beinhaltet, wird unter Einhaltung folgender Voraussetzungen zugestimmt:
1. Die Innenfläche des Busbahnhofes wird gärtnerisch gestaltet, um dort ein Überqueren dieser Fläche zu verhindern.
2. Der Wendehammer an der Humboldtstraße wird ausgebaut unter Beachtung des notwendigen Radien nach den Bestimmungen der RAST (Richtlinien für die Anlegung von Stadtstraßen).
3. Einer Nutzung der Innenfläche des Busbahnhofes für die Anlegung von Pkw-Einstellplätzen wird zum jetzigen Zeitpunkt und für die Zukunft nicht zugestimmt.
4. Zur Verbesserung der Situation vor dem Aufbaugymnasium und zur Verhinderung des künftigen Einparkens wird die im Plan gelb angelegte Fläche (direkt vor dem Gebäude) für eine Begrünung (Bepflanzung) vorgesehen. Der Bürgersteig bleibt erhalten.
Sollte die Kreisverwaltung zu der Auffassung gelangen, daß zur Realisierung der Maßnahmen eine Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" notwendig wird, ist dieser Beschluß als formeller Änderungsbeschluß zu werten.
^ §
Punkt 11/9: - Vorlage Nr. 260 -
Wahl der Mitglieder einer Bewertungskommission für den Fassadenwettbewerb der Stadt Montabaur
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:
1. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung, also durch Handzeichen (§ 40 V GemO),
2. Die Wahl wird in einem Abstimmungsvorgang durchgeführt.
3. Der Stadtrat wählt folgende Personen zu Mitgliedern der Bewertungskommission
- 14 -
[W
vom
981
.Vfit

