Akte 
Sitzung 22. Oktober 1981
Entstehung
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Ratsmitglied Storm (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

2. Ausbau der Eichwiese

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Eichwiese wird auf 25 v. H. festgesetzt.

Punkt 11/6: - Vorlage Nr. 257 -

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Altstadt IV" im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 (5) BBauG und der Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1 - 4 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:

Handwerkskammer, Koblenz

Die Bedenken werden zurückgewiesen.

Landesamt für Denkmalpflege

Die Anregungen hinsichtlich der Abmessungen der Straßenbreite und des Fußgänger­weges im Bereich der Stadtmauer werden berücksichtigt.

Kreisverwaltung

Für die verbleibenden Restflächen (außerhalb der Verkehrsfläche) wird "öffent­liche Grünfläche" festgesetzt, die später entsprechend gestaltet werden.

Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/7: - Vorlage Nr. 258 -

Beratung und Beschlußfassung über die Widmung der Auerhahnstr. im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1. 8. 1977 beschließt der Stadt­rat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Bezeichnung

verlaufend von Tag der Verkehrs-

bis_Übergabe

Auerhahnstraße

Fasanenallee -

Wegeparzelle 1 1. 10. 1981

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