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Ratsmitglied Storm (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
2. Ausbau der Eichwiese
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Eichwiese wird auf 25 v. H. festgesetzt.
Punkt 11/6: - Vorlage Nr. 257 -
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Altstadt IV" im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 (5) BBauG und der Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1 - 4 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
Handwerkskammer, Koblenz
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Landesamt für Denkmalpflege
Die Anregungen hinsichtlich der Abmessungen der Straßenbreite und des Fußgängerweges im Bereich der Stadtmauer werden berücksichtigt.
Kreisverwaltung
Für die verbleibenden Restflächen (außerhalb der Verkehrsfläche) wird "öffentliche Grünfläche" festgesetzt, die später entsprechend gestaltet werden.
Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/7: - Vorlage Nr. 258 -
Beratung und Beschlußfassung über die Widmung der Auerhahnstr. im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1. 8. 1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung
verlaufend von Tag der Verkehrs-
bis_Übergabe
Auerhahnstraße
Fasanenallee -
Wegeparzelle 1 1. 10. 1981
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