Akte 
Sitzung 24. September 1981
Entstehung
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teilnehmen. Der Vorsitzende oder ein Mitglied des Fachbeirates für Freizeitangebote im Sinne des ij - § 18 der KAS-Satzung vom 3o.4.1979 haben ein Teil­

nahmerecht .

; (7) Die Heimleitung kann mit beratender Stimme an den

Sitzungen der Mitgliederversammlung teilnehmen.

§ 11

Repräsentation des Kuratoriums

(1) Die Repräsentation des Kuratoriums wird durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch seinen Ver­treter ausgeübt.

(2) Der Vorsitzende und sein Vertreter haben in gegen­seitiger Abstimmung und in geeigneter Form eine ständige Zusammenarbeit mit den nachstehend aufge­führten Personen, Institutionen und Einrichtungen sicherzustellen:

a) KAS-Vorstand, Bonn,

b) Standortältesten,

c) KAS-Geschäftsführer,

d) Standortverwaltung,

e) Heimleitung,

f) Militärpfarrer beider Konfessionen und den Wehrbereichsdekanen,

g) Rat der Stadt Montabaur,

h) Kirchengemeinden in der Stadt Montabaur,

i) Vereinen in der Stadt Montabaur.

§ 12

Schriftführer und Schatzmeister Der Schriftführer und sein Vertreter sowie der Schatz­meister und sein Vertreter werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aus der Mitte der

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