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teilnehmen. Der Vorsitzende oder ein Mitglied des Fachbeirates für Freizeitangebote im Sinne des ij - § 18 der KAS-Satzung vom 3o.4.1979 haben ein Teil
nahmerecht .
; (7) Die Heimleitung kann mit beratender Stimme an den
Sitzungen der Mitgliederversammlung teilnehmen.
§ 11
Repräsentation des Kuratoriums
(1) Die Repräsentation des Kuratoriums wird durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter ausgeübt.
(2) Der Vorsitzende und sein Vertreter haben in gegenseitiger Abstimmung und in geeigneter Form eine ständige Zusammenarbeit mit den nachstehend aufgeführten Personen, Institutionen und Einrichtungen sicherzustellen:
a) KAS-Vorstand, Bonn,
b) Standortältesten,
c) KAS-Geschäftsführer,
d) Standortverwaltung,
e) Heimleitung,
f) Militärpfarrer beider Konfessionen und den Wehrbereichsdekanen,
g) Rat der Stadt Montabaur,
h) Kirchengemeinden in der Stadt Montabaur,
i) Vereinen in der Stadt Montabaur.
§ 12
Schriftführer und Schatzmeister Der Schriftführer und sein Vertreter sowie der Schatzmeister und sein Vertreter werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aus der Mitte der
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