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Die Niederschrift ist durch den Schriftführer und den Vorsitzenden zu unterschreiben. Sie ist allen Vorstandsmitgliedern, der Geschäftsstelle der KAS e.V. und der Heimleitung innerhalb von 2 Wochen nach A
Durchführung der Sitzung zu übersenden.
(Io) Die Heimleitung kann an allen Verstandssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.
§ lo
Mitgliederversammlung
(1) Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben, Pflichten und Rechte, die beratender, mitwirkender und bestimmender Natur sind:
a) beratender_Natur^
- Beratung der KAS e.V. und der Heimleitung bei der Preisgestaltung
- Einsichtnahme in die jährliche Bilanz des Soldatenfreizeitheimes
b) Mitwirken der _Natur JL
- Unterstützung der Heimleitung bei Wahrnehmung der Aufsichtspflichten und Beachtung der Hausordnung
- Beteiligung bei der Verwendung der Betreuungsmittel aus Haushaltsmitteln des Bundes nach den jeweiligen Richtlinien des Verteidigungsministeriums
- Anhörung bei Bestellung einer neuen Heimleitung 7 in besonders dringenden Fällen genügt die Anhörung des Vorsitzenden
- Unterstützung der Heimleitung bei der Ausgestaltung der Räume und der Beschaffung von Gerätschaften zur Betreuung
- Planung von bildenden, kulturellen und geselligen Veranstaltungen (auch zur geistigen, sittlichen
und religiösen Betreuung der Soldaten) zusammen
mit der Heimleitung.
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