Akte 
Sitzung 24. September 1981
Entstehung
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Die Niederschrift ist durch den Schriftführer und den Vorsitzenden zu unterschreiben. Sie ist allen Vorstandsmitgliedern, der Geschäftsstelle der KAS e.V. und der Heimleitung innerhalb von 2 Wochen nach A

Durchführung der Sitzung zu übersenden.

(Io) Die Heimleitung kann an allen Verstandssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

§ lo

Mitgliederversammlung

(1) Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben, Pflichten und Rechte, die beratender, mitwirkender und bestimmender Natur sind:

a) beratender_Natur^

- Beratung der KAS e.V. und der Heimleitung bei der Preisgestaltung

- Einsichtnahme in die jährliche Bilanz des Soldatenfreizeitheimes

b) Mitwirken der _Natur JL

- Unterstützung der Heimleitung bei Wahrnehmung der Aufsichtspflichten und Beachtung der Haus­ordnung

- Beteiligung bei der Verwendung der Betreuungs­mittel aus Haushaltsmitteln des Bundes nach den jeweiligen Richtlinien des Verteidigungsministeriums

- Anhörung bei Bestellung einer neuen Heimleitung 7 in besonders dringenden Fällen genügt die Anhörung des Vorsitzenden

- Unterstützung der Heimleitung bei der Ausgestal­tung der Räume und der Beschaffung von Gerätschaften zur Betreuung

- Planung von bildenden, kulturellen und geselligen Veranstaltungen (auch zur geistigen, sittlichen

und religiösen Betreuung der Soldaten) zusammen

mit der Heimleitung.

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