Akte 
Sitzung 20. August 1981
Entstehung
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Bezeichnung

verlaufend von bis

Saarstraße (Flur 51, Parz. 407/2 u. 407/1 mit den Stichstraßen

Parz. 410/35, 406/43, 406/45, 406/46, 406/42 406/41, 406/48, 406/50, 406/62, 411, 410/1, 410/2, 410/15, 406/6)

Neißestraße III ( Parz. 431/1 u. 410/8)

Ruwerstraße (Parz. 431/1 u. 406/17/

Warthestraße bis Ein­mündung Parzellen 410/2 und 406/6

Einmündung Moselstr. - Ende Wendehammer'

Warthestraße bis Ein­mündung Weg Nr. 261/1

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1. 1. 1981.

Die Ratsmitglieder Straub und Manns (beide CDU) haben wegen vorübergehender Abwesenheit an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

b) Vorlage Nr. 234b - Fußwege

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 u.2 des Landesstraßen­gesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - i. d. F. v. 1.8.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Bezeichnung_verlaufend von bis_Tag der Verkehrsübergabe

Fußweg Dillstr. - Rheinstr. 1.6.1980

Fußweg Fröschpfortstr. - Siegstr. 1.6.1980

Der Fußweg von der Di 11 Straße zur Rheinstraße und von der Fröschpfort- straße zur Siegstraße bildet jeweils eine Erschließungseinheit i. S. des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.

Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen vorübergehender Abwesenheit an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 235 -

Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung desAnteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Colletstr., Humbachstr., Hohe Str. und des Vorderen Rebstockes

1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) verweist auf die Entscheidung des Stadtrates über den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Köppelstraße und der Südstraße. Bei beiden Straßen hätte die Stadt mit 25 % einen niedrigen städtischen Anteil festgesetzt, obwohl auch dort Durchgangsverkehr vorhanden sei. Er plädiere dafür, die seinerzeit ge­troffene Entscheidung auch auf die hier zur Abrechnung anstehenden Straßen zu übertragen und auf allen innerstädtischen Straßen den Anteil der Stadt auf 25 % festzusetzen.

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